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kargos  zu  geschehen  habe?  Fortdauernd  wurde  die  englische  Regierung,
  zumal  seit  sie  mit  Schärfe  gegen  Brasilien  vorging,  bezichtigt*'),
  dass  sie  sich  der  gekaperten  Neger  bediene,  um  Westindien
  mit  gezwungenen  Arbeitskräften  zu  versorgen,  wogegen
die  Amerikaner  sich  auf  ihre  „liberale“  Politik  beriefen,  die  befreiten
  Farbigen  ihrem  afrikanischen  Vaterlande  wiederzuzuführen  #2).
Und  nicht  ohne  Grund  mochte  man  wieder  auf  der  andern  Seite
die  Unionsregierung  beschuldigen,  dass  sie  ihren  Verpflichtungen
aus  dem  Ashburtonvertrage  *°)  nur  ungenügend  nachkomme.  Als
unser  deutscher  Landsmann  BAsTIan  im  Jahre  1859  die  Kongoküste
  bereiste,  fand  er  an  den  afrıkanıschen  Küsten  nur  zwei  Vereinigte-Staatenschiffe
  vor,  die  meist  in  Madera  weilten  und  von
südstaatlichen  Officieren  geführt  waren**).  Selbst  der  Streit  über
den  von  Grossbritannien  immer  noch  behaupteten‘)  Anspruch,
eine  „enquöte  du  pavillon*  im  Zwangswege  vorzunehmen,  tauchte
noch  einmal  im  Jahre  1858  zwischen  beiden  Mächten  auf,  um
dann  freilich  zu  dem  formellen  Eingeständniss  von  dessen  Widerrechtlichkeit
  zu  führen  *®).

 

“ı)  Vgl.  namentlich  Tyrer’s  Präsidialbotschaft  vom  19.  Februar  1845;
Sir  ROBERT  PrEu’s  Gegenerklärung  im  britischen  Parlament  vom  19.  März  ej.,
Martens  N.  R.G.  VIII  112—115,

42)  Congressstatut  vom  3.  März  1819.  Näheres  über  diese  „Donquixoterie
sonder  Gleichen“  und  ihre  wahre  Meinung,  bei  v.  Houst,  Verfassung  und
Demokratie  I  2834—288.  Noch  im  Jahre  1860  erliessen  die  Vereinigten  Staaten
eine  Akte,  betreffend  den  Rücktransport  von  „negroes,  mulattoes  or  persons  of
colour,  delivered  from  on  board  vessels  seized  in  the  prosecution  of  the  slave
trade  by  commanders  of  the  U.  St.  armed  vessels*  —-  HERTSLET,  Treaties  XI  615

4)  Am  3.  März  1843  hatte  der  Congress  ein  Ausführungsgesetz  erlassen.
HERTSLET,  Treaties  VIl  1023.

*)  BasTIan,  Ein  Besuch  in  San  Salvador,  Bremen  1859,  p.  264.

45)  Die  Kreuzerinstruktionen  vom  12.  December  1843  und  12,  Juni  1844
hatten  es,  trotz  des  britisch-amerikanischen  Zwischenfalls  von  1841,  ruhig
beibehalten,  Martens,  N.  R.  G.  VII  77  A.  4.  Vgl.  Lawßencek  Visitation
and  search,  p.  66.  103.

“)  Die  Fälle  hatten  sich  im  Golfe  von  Mexiko  ereignet.  Der  Verzicht
wurde  unter  dem  Zugeständniss  die  „assumption  of  aright“  „candidly  abandoned“
zu  haben,  im  englischen  Parlament  am  17.  18.  Juni  1858  öffentlich  dahin  ausgesprochen:
  „That  _by  international  law  we  had  no  right  of  search,  no  right
of  visitation  whatever,  in  time  of  peace“,  LAwBENCE’s  WHEATON  2.  ed.  p.  266.
267.  Die  Streitigkeit  gab  Veranlassung  zu  der  Schrift  des  nämlichen  Verfassers,
  W.B.  LAWBENOE,  Visitation  and  search,  a  historical  sketch  u.  s.  w.
Boston  1858.  Vgl.  den  Bericht  p.  88—  125,  181--188,