gegen  Üuba  bei  gegebener  Veranlassung  energisch  auftretend,  den
Amerikanern  in  thatloser  Resignation  gegenüberstehend,  welche
den  eignen  Gesetzen  hohnsprechend,  den  schmählichen  Schleichhandel
  fast  allein  noch  betrieben  —;  vor  Allem  aber  immer  bestrebt,
die  grosse  Sache  der  Freiheit  und  der  Civilisation  nicht  emschlummern
  zu  lassen,  ihre  Stationen  präsent  zu  halten,  die  Verträge
  zu  executiren,  in  subsidium  die  Akte  von  1839  anzuwenden  *%)
und  dem  Vertragsystem  die  noch  fehlenden  Glieder  des  internationalen
  Verbandes  zu  gewinnen.  Durch  Accessionsvertrag  vom
24.  Februar  1848  trat  die  Regierung  von  Belgien,  der  in  unsern
Jahren  eine  so  bedeutsame  Rolle  in  Centralafrika  zu  spielen  beschieden
  war,  dem  Quintupelvertrage  bei°').  Der  Freundschaftsvertrag
  mit  der  Dominikanischen  Republik  vom  6.  März
1850  °?)  gab  im  A.  IX  den  britischen  Kriegsschiffen  das  Recht,
die  unter  Dominikanischer  Flagge  segelnden  Sklavenfahrer  innerhalb
  der  eigenen  Küstengewässer  aufzugreifen  und  nach  dem  Hafen
von  St.  Domingo  zur  Condemnirung  abzuführen.  Der  letzte  Staat,
der  dem  humanitären  Völkerverein  neu  hinzutrat,  ist  die  Republik
Neu-Granada  gewesen,  welche  mit  England  am  2.  April  1851,
die  Stipulationen  des  Vertrages  mit  Venezuela  von  1839°°)  zu
Grunde  legend,  eine  selbständige  Convention  zur  Unterdrückung
des  Sklavenhandels  ®)  einging.  Mit  dieser  war  die  Zahl  der
britischen  Cartels  auf  31  gestiegen.  Während  der  fünfziger  Jahre
unseres  Jahrhunderts  wurde  Sklavenwaare  nach  Süd-  oder  Mittel-Sklavenfahrer,

  als  Seeräuber,  unter  britische  Jurisdiktion  stellte;  s.  die  Erklärungen
  vom  4.  Juni  und  2.  Juli  1845,  MARrTEns,  N.  R.  G.  VHI  311—  314.
Vgl.  den  Bericht  in  R.  WILDMANN,  Institutes  of  international  law,  II  (1850)  149,
Brasilien  protestirte  ohne  Erfolg  gegen  die  Aberdeen-Akte,  Erklärung  vom
22.  Oktober  1845,  -MARTENs  et  Cussyv,  Recueil  manuel  V  519—529.  WHEATON,

Histoire  I  331—343.
668)  LAWRENOE  in  seiner  Ausgabe  von  WHrATon’s  Elements,  (2.  ed.)  264,

spricht  sich  heftig  dagegen  aus,

61)  Ratifikationsprotokoll  vom  23.  Juni  1849,  MarTEns,  N.  R.  G.  X1V
50—63.  Die  Aktenstücke  sind  bereits  oben  1I  N.  2  erwähnt.  Der  Vertrag
dauert  fort.

69)  Fehlt  bei  MARTENS;  gedruckt  bei  HERTSLET,  Treaties  VIII  982.  987.
Er  gilt  noch  heute.

e8)  8.0,  IIIN.  73.
%)  Fehlt  bei  MARTENS.  Gedruckt  bei  HERTSLET,  Treaties  IX  570.  584,

Der  in  englischer  und  spanischer  Sprache  aufgerichtete  Traktat  steht  auch
heute  noch  in  Geltung.