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wie  diese,  behufs  Aburtheilung  der  saisirten  Fahrzeuge  die  Einsetzung
  von  gemischten  Gerichtshöfen  —  in  Sierra  Leone,  am
Kap  und  zu  Newyork  —  in  Aussicht;  unterschied  sich  aber  von
seinem  Vorbilde  durch  die  erhebliche  Eingrenzung  der  Visitationszonen.
  Ein  Additionalartikel  vom  17.  Februar  1863°°)  fügte  indess
  nachträglich  einige  Reviere  hinzu;  und  da  die  gemischten
Grerichtshöfe  bald  nichts  mehr  zu  judiciren  fanden,  so  sind  sie
durch  Additionaleconvention  vom  3.  Juni  1870  7°)  aufgehoben  worden.
Auch  die  Vereinigten  Staaten  traten  dem  System  des  Quintupelvertrags:
  Aburtheilung  durch  die  Landesgerichte  des  in  Haft  genommenen
  Schiffs  endgiltig  bei.  Mit  dieser  Uebereinkunft  hat  der
internationale  Verband  zur  Unterdrückung  des  Seehandels  mit
Negern  seinen  Abschluss  erhalten”).

Gleichzeitig  ist  freilich  auf  dem  atlantischen  Ocean  die
Sklavenfrachtfahrt,  soweit  der  amerikanische  Welttheil  Destinationsort
  war,  erloschen;  nur  der  zweite  Theil  der  Aufgabe,  die
Ueberwachung  des  ostafrikanischen  Ausfuhrhandels  ist  übrig
geblieben.  Ihr  vornehmlich  ist  heutzutage  jener  Verband  gewidmet;
es  handelt  sich  darum,  die  Befahrung  der  Sklavenmärkte  auf  der
arabischen  und  persischen  Küste  zu  vernichten,  der  Lieferung
menschlicher  Waare  für  die  Harems  und  den  Hausstand  arabischer
Sultane  und  Scheikhs,  persischer,  ägyptischer,  türkischer  Grossen,
auf  dem  kurzen  Seewege  ein  Ende  zu  machen;  im  Anschluss
daran  aber  auch  den  binnenländischen  Menschenhandel  im  Sudan

62)  Gedruckt  Martens,  N.  R.  G.  XX  504.

70)  Gedruckt  mit  ihrem  Appendix  bei  MarTENs,  N.  R.  G.  XX  505.  Nach
diesem  Modell  wurde  auch  die  bereits  an  ihrer  Stelle,  oben  III  N.  79,  aufgeführte
  Additionalconvention  mit  Portugal  vom  18.  Juli  1871  geschlossen.
Auffallend  ist  aber,  dass  die  amerikanische  Abrede  sämmtliche,  auch  die
auf  amerikanischen  Schiffen  betroffenen,  Neger  den  britischen  Autoritäten
zur  Freilassung  zugestellt  wissen  will.

71)  Dem  Leser  wird  nicht  entgangen  sein,  dass  ich  bei  Besprechung  der
britischen  Conventionen  wider  den  Negerhandel,  von  denen  ich  wünsche,  keine
übergangen  zu  haben,  die  Additionalverträge  stets  zu  den  Hauptverträgen,  auf
welche  sie  sich  beziehn,  gestellt  habe.  Nur  so  lässt  sich  eine  wirkliche  Uebersicht
  gewinnen.  Eine  historische  Tabelle,  wie  die  von  MARTENS  et  Cussy,
Recueil  manuel  V  440  gegebene,  ist  von  geringem  Werth.  Dass  PHILLIMORE,
Internat.  Law.  I  ch.  XVII,  sich  begnügt,  diesen  Katalog  der  Verträge  seines
eigenen  Landes  mit  allen  Fehlern  abzuschreiben,  ist  ein  sprechender  Beweis
von  der  seltsamen  Unbeholfenheit  und  Kritiklosigkeit,  mit  der  er  sein  grosses

Werk  compilirt  hat.