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tectorat  ist  ein  Act  der  Halbsouveränetät,  ein  Name  der,  obwohl
begrifflich  eine  contradictio  in  adjecto,  zugelassen  ist,  weil  er
das  Wesen  der  Sache  richtig  bezeichnet,  er  unterscheidet  sich
von  der  im  Lehnsrecht  begründeten  Vasallenschaft  dadurch,  dass
er  nicht  wie  diese  zu  bestimmten  Leistungen,  Kriegshilfe,  Tribut
u.  s.  w.  an  den  Staat  verpflichtet,  der  gewisse  Hoheitsrechte  über
den  andern  übt;  es  ist  eben  Schutzherrschaft.  Ein  mächtiger
Staat  gewährt  einem  schwachen  unter  gewissen  Bedingungen
Schutz  gegen  alle  Angriffe.  Diese  Herrschaft  kann  dann  wiederum
verschiedene  Gestalt  annehmen.  Durch  Art.  6  und  9  der  Wiener
Congressakte  wurde  die  freie  Stadt  Krakau  unter  den  Schutz
Russlands,  Oesterreichs  und  Preussens  gestellt,  die  sich  verbindlich
  machten,  ihre  Neutralität  zu  achten  und  zu  schützen,  wofür
die  Stadt  nur  die  Verbindlichkeit  übernahm,  Verbrechern  aus  den
drei  Staaten  keine  Zuflucht  zu  gewähren,  bezw.  sie  auszuliefern.
In  der  Regel  aber  wird  der  geschützte  Staat  gewisse  Verpflichtungen
  gegen  den  Schutzherrn  eingehen.  Letzterer  gewährt  den
Schutz  unter  der  Voraussetzung,  dass  alle  auswärtigen  Beziehungen
  seines  Schützlings  in  seine  Hand  gelegt  werden  und
eine  allgemeine  Oberaufsicht  über  die  inneren  Verhältnisse  eingeräumt
  wird.  Diese  aber  soll  nicht  die  innere  Autonomie  beschränken,
  denn  der  Grund  der  Uebernahme  des  Protectorats  ist
ein  allgemeines  oder  spezielles  Interesse,  welches  der  Schutzstaat
hat  zu  verhindern,  dass  ein  dritter  Staat  in  die  Angelegenheiten
  des  Geschützten  sich  einmischt  oder  letzterer  eine  dem
Schutzstaat  nachtheilige  Politik  verfolgt.  Ein  Muster  einer  solchen
Schutzherrschaft  war  die  Englands  über  die  Ionischen  Inseln
1815—64.  Dieselben  bilden  nach  dem  Vertrage  zwischen  Oesterreich,
  Preussen,  Russland  und  Grossbrittannien  vom  5.  Mai  1815
einen  freien  und  unabhängigen  Staat  unter  dem  ausschliesslichen
Schutz  Englands,  welches  die  Militärhoheit  übt,  die  Inseln  nach
Aussen  diplomatisch  und  consularisch  vertritt,  auswärtige  Agenten
und  Consuln  zulässt  und  für  die  oberste  Leitung  der  Verwaltung
einen  Lord  Obercommissar  bestellt,  während  die  Vereinigten  Staaten
der  Inseln  mit  seiner  Zustimmung  ihre  Organisation  selbst  ordnen;
nach  Art.  7  soll  die  Handelsflagge  als  die  eines  freien  und  unabhängigen
  Staates  anerkannt  werden,  die  nur  ein  Zeichen  der
Schutzherrschaft  trägt.  Das  englische  Admiralitätsgericht  erkannte
demzufolge  während  des  Krimkrieges,  dass  Ionische  Schiffe  be-10*
