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rechtigt  seien  mit  russischen  Häfen  zu  handeln,  da  das  Verbot,
das  für  Eingland  erlassen  war,  nicht  ausdrücklich  für  die  Inseln
mit  erlassen  war,  die  an  dem  Kriege  nicht  betheiligt  seien.
Solche  Protectorate  können  für  den  Schutzstaat  unter  Umständen
  sehr’  lästig  werden,  wie  England  das  im  südlichen  Afrika
reichlich  erfahren  hat,  wo  die  geschützten  Staaten  sich  wenig  um
die  eingegangenen  Verpflichtungen  gekümmert  haben  und  England
  doch  für  ihre  Handlungen  nach  Aussen  verantwortlich  blieb,
so  dass  dasselbe  in  der  Alternative  stand  entweder  sein  Recht
missachtet  zu  sehen,  oder  fortwährende  kostspielige  Kriege  zu
führen,  bald  um  jene  Staaten  zur  Einhaltung  ihrer  eingegangenen
Verpflichtungen  zu  nöthigen,  bald  um  sie  nach  Aussen  in  Verwickelungen
  zu  vertheidigen,  welche  sie  selbst  herbeigeführt  hatten.
Was  aber  unbedingt  dem  Begriff  des  Protectorats  widerspricht
ist:  —  dasselbe  einem  Staat  aufzuzwingen,  der  dasselbe  nicht  begehrt.
Es  kann  wohl  wie  das  Krakau’s  oder  der  Ionischen  Inseln  durch
einen  gemeinsamen  Beschluss  der  Grossmächte  im  allgemeinen
Interesse  errichtet  werden,  sonst  aber  ist  der  einzige  legitime  Grund
das  Gesuch  des  betreffenden  Staates  unter  den  Schutz  einer
anderen  Macht  sich  stellen  zu  dürfen.  Wer  aber  hat  gehört,
dass  der  Bey  von  Tunis,  der  König  von  Anam  oder  die  Königin
der  Hovas  ein  solches  Gesuch  an  Frankreich  gerichtet  hätten?
Ganz  im  Gegentheil;  der  Bey  hat  sich  der  überlegenen  französischen
  Truppenmacht  unterwerfen  und  den  ihm  mit  dem  Schwerte
dictirten  Vertrag  von  Bredo  unterzeichnen  müssen,  Anam  hat
sich  nach  Kräften  gegen  die  französische  Oberhoheit  gewahrt  und
die  Besatzung  von  Hue  hat  noch  am  5.  Juli  d.  J.  einen  Angriff
auf  die  Franzosen  unternommen,  die  Madagassen  bekämpfen  die
Ansprüche  auf  das  entschlossenste,  welche  Frankreich  ohne
Rechtstitel  auf  die  Nordwestküste  der  Insel  erhebt,  während  der
eigentliche  Zweck  dieses  von  den  Colonisten  der  Insel  R&amp;union
und  den  Jesuiten  angezettelten  Streites  ist,  den  englischen  Handel
daselbst  lahm  zu  legen  und  die  protestantischen  Missionare  zu
vertreiben.  Auch  wenn  man  zugiebt,  dass  jene  Staaten  Rechte
verletzt  haben,  auf  die  Frankreich  einen  vertragsmässigen  Anspruch
  hatte,  so  folgte  doch  daraus  nicht  das  Recht,  ihnen  eine
Herrschaft  aufzunöthigen,  die  sie  nie  begehrt  hatten  und  die
keinerlei  Grund  in  den  Verträgen  hatte.  Und  entspricht  dem
Inhalte  nach  die  Natur  dieser  Herrschaft  irgendwie  dem  Begriff