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Pfandnahme  von  Personen,  Sachen  oder  Forderungen,  welche  dem
betr.  Staate  oder  seinen  Unterthanen  gehören,  negativ  die  Verweigerung
  der  Bezahlung  einer  schuldigen  Geldsumme,  der  Herausgabe
  jenseitigen  Eigenthums.  Die  Festnahme  von  Personen  ist
in  neuerer  Zeit  selten  und  darf  sich  nie  auf  Beamte  erstrecken,
die  auf  Befehl  und  Verantwortlichkeit  ihrer  Regierungen  handeln,
indess  sie  kommen  doch  vor.  Als  1740  die  Kaiserin  von  Russland
  den  Baron  STADELBERG,  der  geborener  russischer  Unterthan,
aber  Officier  in  preussischen  Diensten  war,  verhaften  liess,  antwortete
F'RIEDRICH  II.  darauf  mit  der  Verhaftung  zweier  Russen  bis  STADEL-BERG
  freigelassen  wurde.  Vornehmlich  aber  bestehen  die  Repressalien
in  Beschlagnahme  von  Sachen,  wie  z.  B.  Schiffen,  die  sich  in  den
Häfen  des  geschädigten  Staates  befinden  und  ihrer  Waaren,  oder
von  Forderungen,  wie  z.  B.  FRIEDRICH  11.  wegen  weggenommener
preussischer  Schiffe  die  Forderungen  englischer  Angehöriger  aus
dem  sogen.  schlesischen  Anlehen  sequestrirte.  Ungerechtfertigt
aber  sind  als  Repressalien  Akte,  die  nicht  blos  den  Schädiger,
sondern  dritte  unbetheiligte  Staaten  und  ihre  Unterthanen  treffen.
Das  Völkerrecht  gewährt  den  Kriegführenden  gewisse  Rechte,  denen
sich  die  Neutralen  unterwerfen  müssen,  obwohl  sie  ihnen  als  bei
dem  Streite  Unbetheiligten  schaden,  wogegen  sie  in  gleichem  Falle
dasselbe  von  Andern  fordern  können.  Aber  um  diese  Rechte  zu
üben,  müssen  die  Kriegführenden  die  Verantwortlichkeit  ihres
Standes  übernehmen.  wer  sich  aus  irgend  welchen  Gründen  scheut,
seinem  Gegner  offen  den  Krieg  zu  erklären  und  sein  vermeintliches
  Recht  auf  dem  Wege  der  Repressalien  geltend  zu  machen
sucht,  der  darf  wenigstens  unbetheiligten  Dritten  nicht  ein  Gesetz
vorschreiben  wollen,  das  nur  ein  wirklich  Kriegführender  beanspruchen
  kann.  Sobald  kein  Krieg  vorliegt,  giebt  es  auch  keine
neutralen  Mächte  und  wenn  in  einem  Streite  ein  Staat  unter  dem
Titel  von  Repressalien  zu  Akten  schreitet,  welche  die  Rechte
dritter  Unbetheiligter  berühren,  so  sind  diese  in  keiner  Weise
verbunden  sich  dem  zu  unterwerfen.  Ein  solcher  Akt  aber  ist
die  Blokade.  Der  oberste  Gerichtshof  der  Vereinigten  Staaten
erklärte  („the  Fox“)  „a  blockade  is  a  belligerent  right,  net  to  be
exercised  for  mere  profit  or  convenience.“  Die  sogen.  Friedensblokade
  ist  ein  rechtloser  Gewaltakt,  und  daran  ändert  nichts,
dass  dabei  keine  Schiffe  weggenommen,  sondern  nur  zurückgewiesen
werden,  denn  schon  diese  Behinderung  des  Verkehrs  dritter  un-