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zurückgezogen,  nicht  erreichen  konnte,  weil  es  keine  ausreichenden
Landungstruppen  hatte,  offene  Städte  beschossen,  in  Anam  kam
es  zu  regelrechten  Gefechten,  Belagerungen  und  Erstürmungen
von  Festungen,  der  Admiral  COoURBET  zerstörte  das  Arsenal
von  Foochou  und  dennoch  behauptete  FERRY,  man  führe  keinen
  Krieg.  Wenn  derartige  Feindseligkeiten  nicht  Krieg  bedeuten,
  so  möge  er  uns  doch  sagen,  worin  denn  Krieg  besteht?
Auch  GLADSTONE  hat  freilich  nach  der  Beschiessung  Alexandriens
und  der  Schlacht  von  Teb  el  Kebir  behauptet,  England  führe  in
Egypten  keinen  Krieg,  sondern  vollziehe  nur  „militärische  Operationen“,
  es  war  das  eine  seiner  beliebten  Sophistereien  *),  indess
immerhin  liess  sich  noch  sagen,  England  helfe  dem  Khediven  nur
seinen  Aufstand  niederzuwerfen,  für  Frankreich  aber  fehlt  es  selbst
an  diesem  Vorwand,  es  bekämpft  einfach  dritte  unabhängige
Staaten.  Bei  solchen  Maassregeln  noch  von  Repressalien  zu  sprechen,
  ist  einfach  widersinnig,  denn  zu  deren  Begriff  gehört  es:
3.  dass  dieselben  einseitige  Akte  des  Staates  bleiben,  der
sie  übt,  sobald  der  andere  Theil  der  Anwendung  weiterer  Gewalt
  seinerseits  mit  Gewalt  begegnet,  ist  Krieg  da.  Krieg  ist
nicht  wie  BLUNTSCHLI  in  seiner  unklaren  Weise  sagt  (Völkerrecht
S.  511),  „in  der  Regel  ein  Rechtsstreit  zwischen  Staaten  als
Kriegsparteien  über  öffentliches  Recht,*  wobei  Anlass  und  Wesen
des  Krieges  verwechselt  werden.  Krieg  ist  physischer  Kampf,
in  dem  zwei  Staaten  versuchen,  gewaltsam  einen  (regensatz  der
Interessen  und  Ansprüche,  der  durch  Mittel  der  Verständigung
oder  Akte  einseitiger  Selbsthilfe  nicht  ausgleichbar  erscheint,  dadurch
  zu  überwinden,  dass  jeder  der  Gegner  mit  Anspannung
aller  Kräfte  die  Mittel  zu  vernichten  strebt,  durch  welche  der
(Gegner  seinen  Willen  aufrecht  erhält.  Dieses  letzte  Mittel  im
Streit  der  Staaten  ist,  wie  die  menschlichen  Dinge  einmal  beschaffen
  sind,  nicht  zu  beseitigen,  das  Völkerrecht  vermag  nur
dem  Kampf  gewisse  Schranken  zu  ziehen  und  ihn  an  gewisse
Normen  zu  binden,  indem  es  die  Rechte  und  Pflichten  der  Kriegführenden
  bestimmt.  Aber  eben  deshalb  ist  es  unzulässig,  dass
ein  Staat  versuche,  die  Rechte  des  Friedens  und  des  Krieges
gleichzeitig  zu  üben,  wie  dies  Frankreich  in  seinem  chinesischen

*  GoBDon  war  in  Khartum  nicht  belagert,  sondern  nur  „hemmed  in“,
General  LuMspon  war  nicht  abberufen,  sondern  es  war  ihm  nur  erklärt,  dass
seine  Anwesenheit  in  London  wünschenswerth  erscheine  u.  s.  w.