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Der  Standpunkt  dieser  Note  ist  durchaus  unklar;  Lord
Granville  anerkennt  einestheils,  dass  kein  Krieg  besteht  und
spricht  gleichwohl  von  Verpflichtungen  der  Neutralen,  er  sagt,
dass  die  englischen  Behörden  angewiesen  sind  die  Vorschriften
der  Foreign  Enlistment  Act  zu  beobachten,  deren  Voraussetzung
ein  Kriegszustand  zwischen  dritten  Staaten  ist‘).  Er  bezeichnet
die  Notifikation  der  Blokade  als  eine  neue  Phase  der  Feindseligkeiten,
  in  der  Frankreich  beabsichtige  kriegführende  Rechte
gegen  neutrale  Schiffe  zu  üben  und  meint  doch,  wenn  es  die
Operationen  auf  gewisse  Oertlichkeiten  beschränke  und  die  Schiffe
nur  von  den  blokirten  Häfen  wegweise,  könne  Eingland  seine
bisherige  Stellung  auch  fernerhin  einhalten,  als  ob  der  Charakter
einer  Blokade  dadurch  geändert  werde,  dass  sie  nur  gegen  gewisse
  Häfen  geübt  wird.

Der  französische  Botschafter  WADDINGTON  macht  sich  diese
Unklarheit  in  seiner  Replik  vom  5.  Nov.  bestens  zu  Nutzen.  Er
stellt  in  Abrede,  dass  Frankreich  durch  die  Blokade  gewisser  Häfen
von  Formosa  beabsichtige  den  Streit  in  Ostasien  (la  lutte  qui  se
poursuit  dans  l’Extr&amp;me-Orient)  in  eine  neue  Phase  treten  zu
lassen,  welche  ihm  kriegführende  Rechte  gegen  Neutrale  gebe.
Seine  Absicht  sei  auf  die  Abschneidung  des  Verkehrs  mit
den  angegebenen  Küsten  (parages)  beschränkt,  es  beanspruche
nicht  das  Recht  der  Durchsuchung  und  Wegnahme  auf  hoher
See;  die  Aktion  der  französischen  Kreuzer  werde  nur  dahin
gehen,  die  Blokade  eftectiv  zu  erhalten,  indem  sie  die  Schiffe,
welche  dieselbe  zu  durchbrechen  versuchten,  zurückweisen  oder
wegnehmen  würden.  Dies  seien  Rechte,  die  England  wie
Frankreich  in  ähnlichen  Umständen  ohne  Kriegserklärung  geübt
hätten,  und  die  von  der  Jurisdiktion  beider  Länder  anerkannt
seien.  Uebrigens  seien  die  Befehlshaber  der  französischen  Kriegsschiffe
  angewiesen  in  der  Praxis  die  Strenge  ihrer  Instruktionen
möglichst  mit  den  Rücksichten  zu  versöhnen,  welche  der  Flagge
einer  befreundeten  Macht  gebührten.

Hierauf  entgegnet  Lord  GRANVILLE  am  11.  Nov.,  er  bedauere
diesen  Ansichten  nicht  beitreten  zu  können,  er  wolle  nicht  auf
die  Berechtigung  einer  sogen.  Friedensblokade  eingehen,  aber

 

 

®)  Dies  anerkennt  LORD  GRANVILLE  ausdrücklich  in  einer  späteren  Note

vom  26.  Nov.  „the  Foreign  Enlistment  Act,  which  is  only  operative  during  the

existence  of  hostilities  between  foreign  States,  with  which  Her  Majesty  is  at  peace.“
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