—  163  —

theiligen  Sinne  gefühlt  werden;  sein  Gesandter,  der  Marquis
TsenG  schrieb  an  Lord  GRANVILLE  am  21.  Nov.,  er  fasse  dessen
Zusicherung,  dass  die  Foreign  Enlistment  Act  in  Kraft  gesetzt  sei,  so
auf,  dass  dies  sich  nicht  blos  auf  Hong-Kong,  sondern  auf  alle  brittischen
  Besitzungen  beziehe,  und  es  desshalb  weder  französischen
noch  chinesischen  Schiffen  gestattet  sei,  sich  in  brittischen  Häfen
auszurüsten,  Kohlen  einzunehmen  oder  sich  sonst  seetüchtig  zu
machen  ;  er  beschwerte  sich,  als  der  Staatssekretär  hierauf  zustimmend
  antwortete,  dass  französische  Schiffe  dennoch  in  Hong-Kong
  ausgebessert  würden  und  Lebensmittel  einnähmen.  Demgegenüber
  musste  die  englische  Regierung  ihren  Colonialbehörden
strenge  Anweisungen  zugehen  lassen,  dies  fernerhin  nicht  zu
dulden  ?).

Der  französische  Botschafter  zeigt  hierauf  an,  dass  seine  Regierung
  diese  Instruktionen  als  eine  Kündigung  des  bisherigen
modus  vivendi  und  als  gleichbedeutend  mit  einer  Neutralitätserklärung
  ansehen  müsse,  und  zu  Folge  dieser  neuen  Situation
die  volle  Uebung  der  völkerrechtlich  feststehenden  Rechte  Kriegführender
  in  Anspruch  nehme,  wobei  möglichste  Rücksicht  auf
die  legitimen  Interessen  des  brittischen  Handels  genommen  werden
sollte;  entsprechende  Instruktionen  seien  an  die  Befehlshaber  der
französischen  Geschwader  ergangen.

Diese  Anzeige  wurde  von  der  amtlichen  London  Gazette
bekannt  gemacht  und  erging  in  ähnlicher  Form  auch  an  andere
Mächte;  in  der  Mittheilung  des  französischen  Botschafters  in
Berlin,  Baron  CourcEL,  an  das  Auswärtige  Amt,  macht  sich
eine  Klage  geltend  über  die  „situation  nouvelle  qui  est  faite  aux
bätiments  de  la  marine  frangaise  par  l’application  rigoureuse  des
regles  de  la  neutralit&amp;  dans  les  ports  relevant  de  la  souverainete
anglaise“.  Das,  worauf  es  ankommt,  ist  indess,  dass  mit  dieser
Anzeige  Frankreich  selbst  seinen  bisherigen  Standpunkt  aufgiebt
und  indem  es  die  Rechte  Kriegführender  in  Anspruch  nimmt,
anerkennt,  dass  zwischen  ihm  und  China  Krieg  besteht,  obwohl
der  Charakter  des  Streites  selbst  sich  in  keiner  Weise  geändert
hat.  Lediglich  dadurch,  dass  England  mit  den  Verpflichtungen
endlich  Ernst  gemacht  hat,  die  aus  seiner  Stellung  sich  ergaben,  ist
Frankreich  genöthigt  worden,  Farbe  zu  bekennen  und  die  Behauptung

?)  Instructions  to  Governors  of  Eastern  Colonies.  Corresp.  p.  12.
11*