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Kriege,  die  es  geführt,  sind  in  der  London  Gazette  durch  königliche
  Proclamation  bekannt  gemacht.  Auf  die  Form  der  Erklärung
  kommt  es  wenig  an,  man  kann  nicht  zu  der  feierlichen
Ansage  des  Krieges  durch  Herolde  zurückkehren,  welche  im
Mittelalter  die  literae  diffidentiae  überbrachten,  sie  braucht  nicht
unmittelbar  an  den  Gegner  gerichtet  zu  sein,  sie  kann  in  einem
Manifest  bestehen,  ja  in  einem  Ultimatum  an  die  gegnerische
Macht,  wie  Oesterreich  es  1859  an  Sardinien  richtete;  aber  nothwendig
  ist,  wie  CALvo  sagt,  dass  „un  fait  solennel  constate  indubitablement
  l’etat  de  guerre  et  la  rende  publique*  (Droit
internat.  III  8  1663).  Dies  ist  schon  deshalb  nothwendig,  weil
mit  dem  Datum  des  Kriegsanfanges  die  Verbindlichkeiten  wirksam
  werden,  welche  die  eigenen  Unterthanen  der  Kriegführenden
wie  die  Neutralen  dem  Kriegszustand  gegenüber  zu  beachten
haben.  Man  muss  also  dagegen  Verwahrung  einlegen,  wenn  eine
Macht  wie  Frankreich  versucht,  sich  über  diese  Forderung  des
Völkerrechts  hinwegzusetzen.

1II..  Was  ıst  Contrebande?

Von  jeher  wurde  es  als  ein  Akt  der  Kriegshilfe  betrachtet,
wenn  ein  unbetheiligter  Staat  kriegführenden  Parteien  Mittel  für
die  Kriegführung  hefert;  eine  Regierung,  welches  dies  thut,  verletzt
  die  ersten  Pflichten  der  Neutralität.  Dagegen  betrachtet  das
moderne  Völkerrecht  die  Lieferung  von  Waaren,  welche  der  Kriegführung
  dienen  sollen,  von  etwas  anderem  Gesichtspunkte,  wenn
dieselbe  seitens  neutraler  Unterthanen  stattfindet.  Hier  liegt  nicht
nothwendiger  Weise  die  Absicht  einer  Kriegshilfe  vor,  sondern
fast  immer  die  eines  gewinnbringenden  Geschäftes,  die  neutrale
Regierung  ist  deshalb  ohne  besondere  vertragsmässige  Verpflichtung
  nicht  verbunden,  gegen  solche  Lieferungen  einzuschreiten,
sie  überlässt  es  der  betr.  kriegführenden  Gegenpartei  dies  zu
thun,  indem  sie  die  Berechtigung  derselben  anerkennt,  solche
Waaren,  die  mit  dem  Namen  Contrebande  bezeichnet  werden,  wegzunehmen.
  Der  Begriff  derselben  hat  die  doppelte  Voraussetzung,  der
feindlichen  Bestimmung  der  betreffenden  Artikel  !°)  und  deren  Eigen-10%)

  Diese  wird  auch  nicht  durch  Umgehung  gerechtfertigt,  die  französische
Regierung  war  daher  berechtigt  auch  die  nach  Hong-Kong,  als  einer  englischen
Enclave  in  China,  bestimmten  Waffensendungen  als  Contrebande  zu  behandeln.