Zur  Lehre  vom  Budgetrecht.

Von
LABAND.

Dr.  Gustav  Seidler,  Privatdocent  der  Wiener  Universität,  Budget  und

Budgetrecht  im  Staatshaushalte  der  constitutionellen  Monarchie,  mit  besonderer

  Rücksichtnahme  auf  das  Österreichische  und  deutsche  Verfassungsrecht.
  Wien  1885.  (Alfred  Hölder).  8°.  244  S.

Kein  Theil  des  constitutionellen  Staatsrechts  ist  von  grösserer
  praktischer  Bedeutung,  als  das  Budgetrecht  und  kein  anderer
Theil  bietet  zahlreichere  und  tiefergehende  Streitfragen  dar  als
dieser.  Eine  umfassende  monographische  Behandlung  dieser  Lehre,
welche  ebensowohl  auf  die  finanzwissenschaftliche  wie  auf  die
staatsrechtliche  Seite  derselben  sich  erstreckt,  ist  daher  eine  willkommene
  Erscheinung  und  zwar  gewiss  ebenso  sehr  für  die  zur
praktischen  Mitwirkung  am  Staatsleben  berufenen  Männer,  wie
für  diejenigen,  welche  sich  mit  der  theoretischen  Erkenntniss  der
staatlichen  Vorgänge  beschäftigen.  In  der  hier  besprochenen
Schrift  wird  die  Aufgabe  in  weitem  Umfange  erfasst;  sie  behandelt
  die  allgemeine  Bedeutung  des  Staatshaushaltes,  des  Finanzplanes
  und  des  Budgets,  die  historische  Entwickelung  des  Budgetwesens,
  die  finanztechnischen  Seiten  des  Budgets  und  die  administrative
  und  parlamentarische  Arbeit  zur  Herstellung  des
Budgets;  sie  geht  dann  über  zur  Erörterung  des  Budgetrechts
und  zwar  ebensowohl  in  seiner  historischen  Entwickelung,  als  in
seiner  dogmatischen  Gestaltung.  Der  finanzwissenschaftliche  Theil
der  Arbeit  soll  —  nach  der  eigenen  Erklärung  des  Verfassers  —
mehr  als  blosse  Vorarbeit  für  die  nachfolgende  staatsrechtliche
Untersuchung  sein,  er  ist  wissenschaftlicher  Selbstzweck.  Der