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gesetz  neu  geschaffenen  Einkommensquellen  liege  ein  materieller
Gesetzesbefehl  vor“  (S.  236,  237).

Nach  dieser  Theorie  giebt  es  also  eine  Fülle  von  Gesetzen,
die  sammt  und  sonders  nicht  ausführbar  sind  und  von  der  Regierung
  nicht  ausgeführt  werden  dürfen,  wenn  nicht  erst  für  ein  bestimmtes
  Jahr  ein  neues  Gesetz  die  Ausführung  befiehlt.  Dass
die  Gesetze  selbst  davon  kein  Wort  sagen,  dass  die  Verfassung
diesen  prinzipiellen  Rechtssatz  nirgends  ausspricht,  dass  ein  praktisches
  Bedürfniss  denselben  in  keiner  Beziehung  rechtfertigt  —  das
Alles  kömmt  nicht  in  Betracht.  Wir  arbeiten  hier  mit  Fictionen
  und  je  mehr  eine  Fiction  sich  von  der  Wirklichkeit  entfernt,
  je  weniger  sie  sich  an  das  positive  (resetzesmaterial  hält,
je  krasser  sie  den  Dingen,  wie  sie  thatsächlich  sind,  widerspricht
—  desto  grossartiger  und  genialer  erscheint  sie;  desto  freier
durchbricht  sie  die  Schranken  „der  eivilistischen  Methode“.  Wir
haben  dauernde  Gerichtsverfassungs-,  Behörden-Organisations-,
Militär-Gesetze;  aber  ausgeführt  dürfen  sie  nicht  werden;  dazu
gehört  alljährlich  ein  neues  Gesetz.  Wir  haben  die  gesetzliche
Regel,  dass  die  Beamten  lebenslänglich  angestellt  werden,
dass  ihr  Anspruch  auf  Gehalt,  Pension  u.  s.  w.  ein  wohlerworbenes
  Recht  ist,  das  im  Wege  des  Civilprozesses  von  ihnen  verfolgt
  werden  kann.  Thut  Nichts!  diese  Vorschriften  dürfen  nicht
ausgeführt  werden  ohne  ein  Gesetz  für  jedes  Etatsjahr.  Die
Gläubiger  des  Staates  berufen  sich  vergeblich  darauf,  dass  ihre
Ansprüche  auf  Verzinsung  und  Rückzahlung  ihrer  Forderungen
gesetzlich  anerkannt  sind.  Die  Verwirklichung  dieses  Gesetzes
  muss  in  jedem  Jahr  erst  durch  Gesetz  befohlen  werden.
Dass  der  Betrieb  den  Staatsanstalten  Kosten  verursacht,  ist,  wie
SEIDLER  8.  236  sagt,  nur  ein  Motiv  des  Gesetzgebers,  sie  zu  bewilligen.
  Wenn  der  Gesetzgeber  etwa  auf  dieses  „Motiv“  kein
Gewicht  legt,  so  kann  er  den  „materiellen  Gesetzesbefehl*  erlassen,
  dass  die  Eisenbahnen,  Post,  Bergwerke,  Forsten  u.  s.  w.
in  einem  Jahre  Einnahmen  von  bestimmter  Höhe  abwerfen,  aber
keine  Betriebskosten  verursachen  sollen.  Die  Gesetze  über  Grundsteuer,
  Einkommensteuer,  Verzehrungsabgaben  u.  s.  w.  haben  nicht
die  Bedeutung,  dass  sie  „verwirklicht“  werden  sollen;  sondern  sie
sind  nur  gleichsam  „auf  Vorrath“  formulirt,  damit  sie  gleich
fertig  sind,  falls  etwa  der  Gesetzgeber  den  Einfall  bekömmt,  sie
in  einem  Jahre  für  realisirbar  zu  erklären.  Der  Industrielle  oder