Ueber  die  Auslieferung  der  Inländer  wegen  der  im
Auslande  begangenen  Verbrechen.

Von

H.  J.  HAMAKER,
Professor  der  Rechte  in  Utrecht.

Dem  Gegenstande  unserer  Darstellung  gebricht  es  sicher
nicht  an  Actualität.  Im  internationalen  Strafrechte  gibt  es  keine
Frage,  ausgenommen  vielleicht  die  über  die  Auslieferung  wegen
politischer  Verbrechen,  welche  in  den  letzten  Jahren  mehr  die
Aufmerksamkeit  der  Fachkreise  erregt  hätte,  als  diese.  Jedoch
ist  man  noch  immer  weit  davon  entfernt,  sie  schon  für  abgeschlossen
  halten  zu  können.  Es  bedarf  desshalb  wohl  keiner  Entschuldigung,
  wenn  sie  hier  noch  einmal  einer  speciellen  Untersuchung
  unterworfen  wird.  Ich  glaube  nicht  sehr  zu  irren,  wenn
ich  annehme,  dass  nur  durch  eine  principielle  Behandlung  der
Frage  über  dieselbe  etwas  mehr  Licht  verbreitet  werden  könnte.
Dass  sie  am  engsten  mit  dem  ganzen  internationalen  Strafrecht
zusammenhängt,  ist  schon  oft  erkannt.  Dass  sie  nur  in  diesem
Zusammenhange  begriffen  und  gelöst  werden  kann,  dieses  wenigstens
  hoffe  ich,  wird  durch  diesen  Aufsatz  über  allen  Zweifel  erhoben
  werden.

Wir  wollen  mit  der  Erörterung  der  gegenwärtigen  Lage  vorliegender
  Frage  beginnen.

Es  ist  bekannt,  dass  die  Auslieferung  wegen  Verbrechen  als
eine  geregelte  Institution  eigentlich  erst  seit  diesem  Jahrhunderte
besteht.  In  früheren  Jahrhunderten  fehlte  es  nicht  an  besonderen
  ‘Fällen  von  Auslieferung;  dass  diese  jedoch  verhältnissmässig
  selten  waren,  und  nicht  nach  festen  Regeln  stattfanden,
erhellt  hinreichend  aus  der  Lehre  der  Uriminalisten  und  Praktiker,

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