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Eine  solche  Verpflichtung  nun  ist  mir  innerhalb  der  Theorie
der  internationalen  Rechtshülfe  unbegreiflich.  Wie  kann  man  von
einer  Verpflichtung  zur  Hülfe  sprechen?  In  welchem  Rechtssysteme
  ist,  unabhängig  von  einem  Versprechen,  eine  derartige
Verpflichtung  bekannt?  Liegt  nicht  eine  Oontradictio  in  der
Idee  einer  Hülfe,  zu  der  ich  verpflichtet  sein  sollte?  Meines
Erachtens  kann  von  einer  Ptlicht  zur  Hülfe  ebensowenig  die  Rede
sein,  als  von  der  Pflicht  zu  einer  Schenkung.  Hülfe  ist  ihrer
Natur  nach  die  freie  That,  welche  man  ohne  Verletzung  irgend
einer  Verpflichtung  auch  hätte  unterlassen  können.

Wie  aber  kommt  man  denn  doch  dazu,  eine  Verpflichtung
zur  Auslieferung  anzunehmen  ?  Man  kann  es  nur  dadurch,  dass
man  die  alte  Lehre  fallen  lässt  und  Anschauungen,  wie  die  hier
vertheidigten,  darauf  anwendet.  Die  Schriftsteller  gründen  die
Verpflichtung  auf  das  allgemein  menschliche  Interesse  der  Unterdrückung
  des  Verbrechens.  Durch  die  Ausbreitung  des  internationalen
  Verkehrs  hat,  wie  sie  lehren,  die  Repression  des.  Verbrechens
  aufgehört,  jetzt  nur  für  diesen,  dann  wieder  nur  für  jenen
Staat  von  Belang  zu  sein,  je  nachdem  die  That  hier  oder  dort
stattgefunden  hat,  die  Repression  ist  vielmehr  zu  einem  universellen
Interesse  geworden,  zu  dessen  Wahrung  alle  Staaten  gleichmässig
verpflichtet  sind.  Diese  Verpflichtung  ist  es,  welche  der  Staat
verletzt,  wenn  er  die  Auslieferung  verweigert.  Er  vergisst  dann,
dass  die  Staaten  der  civilisirten  Welt  neben  den  besonderen  Interessen
  eines  jeden  Staates  auch  gewisse  gemeinschaftliche  Interessen
  haben,  in  Ansehung  welcher  sie  eine  Einheit  oder  eine  Vereinigung
  bilden,  die  wie  jede  Vereinigung  für  ihre  Mitglieder  gewisse
Verpflichtungen  mit  sich  führt,  dass  zu  diesen  gemeinschaftliclhen
Interessen  die  Repression  des  Verbrechens,  und  zu  diesen  gemeinsamen
  Verpflichtungen  die  Auslieferung  gehört.

Die  Gedankenfolge  scheint  mir  vollkommen  richtig  zu  sein
und  ich  bin  bereit,  ihr  unbedingt  Folge  zu  leisten;  ich  frage  aber
auch  zugleich,  was  ist  sie  anders  als  das  Ueberbordwerfen  der
herrschenden  Theorie?  Wenn  die  ganze  civilisirte  Welt  in  der
That  bei  der  Repression  des  Verbrechens  interessirt  ist,  gleichgültig
  ‘wo,  von  wem,  gegen  wen  es  verübt  ist,  so  ist  hiermit  die
Scheidung  der  gleichartigen  Handlungen  in  diejenigen,  welche  für
diesen  Staat  Verbrechen  sind  und  in  die,  welche  es  nicht  sind,
grundsätzlich  aufgegeben.