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Uebrigens  scheint  es,  als  ob  in  neuerer  Zeit  diese  Auffassung
immer  mehr  auf  den  Fall  beschränkt  würde,  dass  es  sich  um  einen
in  einem  Staate  der  Union  verübten  Diebstahl  und  um  Flucht
des  Thäters  in  einen  anderen  Staat  der  Union  handelt.  Doch
führt  auch  WHARToN,  Criminal  law  $  291  und  $  930  Fälle  an,
in  welchen  die  amerikanischen  Gerichte  sich  für  competent  erachteten,
  obwohl  der  Diebstahl  in  Canada  verübt  worden  war.
Nur  in  Massachussets  und  in  Ohio  dürfte  in  Folge  von  dort
geltenden  Präcedenzfällen  ($  291  n.  3)  eine  dergleiche  Anklage
wegen  eines  ausserhalb  der  Union  verübten  Vermögensdelictes
ohne  jede  Aussicht  sein.  Im  Gebiete  eines  anderen  Staates  aber,
insbesondere  in  dem  von  New-York  (s.  oben)  wäre  es  vielleicht,
wenn  die  Auslieferung  eines  dahin  geflüchteten  Diebes  nicht
zu  erhalten  ist,  möglich,  die  Bestrafung  desselben  innerhalb
der  United  States  zu  erlangen.  Voraussetzung  dafür  wäre  aber
natürlich  die  persönliche  Anwesenheit  von  Zeugen  vor  dem  amerikanischen
  Gerichte.  Der  Versuch.  könnte  daher  wegen  seiner
grossen  Kostspieligkeit  nur  in  einem  Falle  von  ganz  besonderer
Bedeutung  gemacht  werden.

Auch  für  England  hat  Sir  J.  STEPHEN  in  dem  ersten  Entwurfe
  seiner  Criminal  Code  Bill  von  1878  Sect.  4,  lit.  d.  den
Vorschlag  gemacht,  in  Fällen  der  gedachten  Art  eine  Verfolgung
in  England  zuzulassen,  welcher  Vorschlag  jedoch  in  die  Bill  von
1879  nicht  aufgenommen  wurde.  Nach  dem  in  England  geltenden
  Rechte  aber  wäre  eine  Verfolgung  unter  diesen  Umständen
jedenfalls  unmöglich.

Zudem  kann  nach  englischem  und  wohl  auch  nach  amerikanischem
  Rechte  ein  Verbrechen,  hinsichtlich  dessen  die  Thätigkeit
des  Verbrechers  und  der  für  das  Verbrechen  charakteristische
Erfolg  sich  in  verschiedenen  Staatsgebieten  abspielten,  in  England,
bezw.  in  den  Vereinigten  Staaten  als  ein  im  Inlande  verübtes  verfolgt
  und  bestraft  werden,  wenn  auch  nur  entweder  der  Erfolg

Frage  das  common  law  sich  unter  dem  Einflusse  der  Reminiscenz  an  mittelalterliche
  Juristen  ausgebildet  hätte.  So  lehrte  schon  BARToLUS,  dass  „ratione
contrectationis  rei  furatae“  der  Dieb  in  jedem  Territorium  verfolgt  werden
könne,  in  welchem  er  mit  der  gestohlenen  Sache  betreten  wird.  Vgl.  Farmacrus,
  Praxis  et  theorica  criminalis,  I.  I,  tit.  1,  quaest.  7,  no,  7.  Ein  Rest
dieser  Auffassungsweise  findet  sich  auch  in  der  Schlussbestimmung  des  Art.  8
des  C,  p.  Sardo.