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ein  Gemeinwesen,  welches  eine  Vollmacht  ausstellte,  zum  Vollzuge
  dessen  verpflichtet  ist,  was  in  den  Grenzen  dieser  Vollmacht
vereinbart  wurde,  —  und  in  diesem  Sinne  hat  UNnGER  ganz  Recht,
wenn  er  sagt,  ein  Vertrag  kann  nicht  nach  Aussen  gültig  und
nach  Innen  ungültig  sein.

Aus  dem  Gesagten  erhalten  wir  zugleich  Aufschluss  über
die  rechtliche  Natur  der  Staatsverträge.  Es  ergiebt  sich  nämlich
daraus,  dass  in  allen  Fällen,  in  welchen  ein  Staatsvertrag  Befugnisse
  der  Staatsbehörden  und  Rechtsverhältnisse  der  Landesbewohner
  regelt,  er  nicht  mehr  bloss  als  Verpflichtung  gegenüber
  dem  Mitkontrahenten  wirkt,  sondern  dass  er  in  gleicher
Weise  wirkt,  wie  ein  Gesetz  oder  eine  Verordnung,  dass  er
gleich  diesen  Quelle  des  Landesrechtes  ist.  Sehr  bezeichnend
wird  dies  von  LAGuı!)  wie  folgt  ausgedrückt:  I  trattati,  se  nei
rapporti  fra  Stato  e  Stato  sono  veri  contratti,  per  riguardo  invece
  ai  cittadini  dei  singoli  stati  contraenti  hanno  il  caratere  di
legge  positiva  obligatoria.  E  di  vero,  legge,  in  senso  generale,
&amp;  ogni  precetto  dell’  autorit&amp;  sovrana  emanata  nelle  forme  costitozionali,
  e  in  questo  senso  ogni  trattato  internazionale  &amp;  legge,
qualunque  sia  il  suo  contenuto,  per  la  sola  circostanza  che  lo
Stato  ne  impone  a  se  medseimo  l’osservanza  e  perciö  anche  a
tutti  ı  cittadini,  per  quanto  il  trattato  li  possa  concernere  !”).
(Staatsverträge  haben,  wenngleich  sie  in  den  Beziehungen  von
Staat  zu  Staat  wirkliche  Verträge  sind,  gegenüber  den  Bürgern
der  einzelnen  kontrahirenden  Staaten  den  Charakter  eines  positiven
verbindlichen  Gesetzes.  Denn  in  der  That,  Gesetz  im  allgemeinen
Sinne  ist  Jede  von  der  souverainen  Staatsgewalt  in  constitutioneller
Form  erlassene  Vorschrift  und  in  diesem  Sinne  ist  jeder  Staatsvertrag,
  welches  auch  sein  Inhalt  sei,  Gesetz  durch  den  Umstand
allein,  dass  der  Staat  sich  selbst  und  folgeweise  auch  allen
Bürgern,  soweit  er  sie  betrifft,  die  Beobachtung  derselben  auferlegt..
  Die  Ansicht,  dass  nur  Gesetz  und  Verordnung  Recht

18)  Laghi,  Teoria  dei  Trattati  internazionali,  Parma  1882,  S.  12.

17)  Vgl.  Kent,  Commentaries  on  American  Law  I  Nr.  165  „Treaties  of
peace,  when  made  by  the  competent  power  are  obligatery  upon  the  whole
nation...  .  The  departement  of  the  governement,  that  is  instrusted  by  the
constitution  with  the  treaty  making  power,  is  competent  to  bind  the  national
faith  in  its  discretion....  All  treaties  made  by  that  power  become  of  absolute
efficacy,  because  they  are  the  supreme  law  of  the  land.  Vgl.  ibidem  Nr.  286.