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lungsgesetze  der  menschlichen  Oultur  führen  soll,  stellt  sich  als  Abzweigung
  der  comparativen,  von  den  Elementar-Operationen  des
Messens  und  Zählens  getragenen  naturwissenschaftlichen  Behandlungsmethode
  dar').  Er  ist  in  England  keineswegs  zuerst,  aber
allerdings  mit  grosser  Einmüthigkeit  und  daher  auch  mit  reichen
Erfolgen  betreten  worden.  Die  Uebertragung  dieser  Methode
auf  das  breite  Forschungsgebiet  der  Geisteswissenschaften,  ihre
zähe  und  systematische  Festhaltung  seitens  der  von  den  Fesseln
eines  conventionellen  Systems  sonst  wenig  berührten  englischen
Fachkreise  hat  in  der  Folge  dieser  Methode  einen  fast  specifisch
nationalen  Üharakter  aufgedrückt,  von  so  scharfer  Praegnanz,
dass  die  kontinentale  Wissenschaft  diesem  ihrem  eigenen  Kinde
lange  wie  fremd  gegenüberstand  ?).

!)  Ein  Ueberblick  der  einschlägigen  Literatur  lehrt,  dass  dieselbe  für
Betrachtungen  streng  juristischer  Natur  zur  Zeit  noch  nicht  eben  erhebliches
Material  darbietet.  Für  die  Zwecke  der  Rechtswissenschaft  ist  es  zudem
sicher  nicht  förderlich  gewesen,  dass  sich  eine  bestimmte  Abgrenzung  für
die  wissenschaftliche  Anwendung  des  Namens  der  „Sociologie“  nicht  vollzogen
  hat,  dass  vielmehr  eine  sinnstörende  Verbindung  und  Deckung  grundverschiedener
  Forschungsgebiete  mit  derselben  äusseren  Bezeichnung  eingetreten
ist.  Bei  CoMTE,  QUETELET,  SPENCER,  BASTIAn,  MoHL,  L.  v.  STEIN,  v.  LILIEN-FELD,
  SOHÄFFLE  u.  A.  treten  uns  die  Ausdrücke:  Sociologie,  Gesellschaftslehre,
Gesellschaftswissenschaft  mit  durchaus  verschiedenem  Begriffsinhalt  entgegen.
Gesteigert  wird  die  Unsicherheit  noch  durch  den  Umstand,  dass  auch  die  den
ökonomischen  Problemen  innerhalb  der  bestehenden  Rechtsgemeinschaft  gewidmeten
  Untersuchungen  „socialer“  oder  „socialistischer“  Natur  zuweilen  ebenfalls
der  sociologischen  Literatur  beigezählt  werden.  Vgl.  SCHMIDT-WARNECK,  Die
Sociologie  Fichtes,  v.  BARENBACH,  Die  Socialwissenschaften,  SAMTER,  AD.  Sociallehre
  und  neuerdings  die  von  DEMOLINS  herausgegebene  Zeitschrift:  La  science
sociale  suivant  la  methode  de  F.  Le  PrAy.  (Fortsetzung  der  „Reforme  sociale“.)

2?)  S.  hierzu  BasTIan,  Der  Mensch  in  der  Geschichte.  Leipzig  1860.
Ders.,  Das  Beständige  in  den  Menschenrassen  und  die  Spielweite  ihrer  Veränderlichkeit,
  Tu.  Waıtz,  Anthropologie,  seit  1859.  Aug.  CoMTE,  Cours  de  philosophie
  positive  I—VI,  18380—1842.  QUETELET  Systeme  social  (1848)  EDwarnD
B.  Tytor,  Primitive  Culture,  früher  schon:  Researches  into  the  early  History  of
Mankind.  Unserem  Gegenstande  näher  stehend  und  ergiebig:  HEnRY  S.  MAINE,
Ancient  Law:  its  connection  with  the  early  History  of  Society,  and  its  relation
to  modern  ideas.  Auf  breiter  Grundlage:  H.  SPrncEr,  The  study  of  Sociology
und  The  principles  of  Sociology.  (Deutsche  Ausgabe  von  B.  VETTER,  Stuttgart
1877.)  S.  dagegen  auch  MaLooLM  GUTaRIE,  On  Mr.  SpEncer's  Unification
of  Knowledge,  London  1882,  und  FovinL£e,  L’idee  moderne  du  droit,  (Paris
1883).  Eine  knappe  Uebersicht  über  die  literargeschichtliche  Entwickelung  der
neuen  Lehre  s.  in  GumpLowıcz'  Grundriss  der  Sociologie  8,  31g.