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das  Gebiet  neuer  wissenschaftlicher  Probleme  und  Aufgaben
sucht.  Ein  solches  Unternehmen  hat  immer  vollen  Anspruch  auf  die
dankbare  Gesinnung  aller,  deren  Geisteshorizont  nicht  durch  abgenützte
  Stelleninterpretation  und  Kommentarweisheit  begrenzt  wird  ;
besonders  gilt  dies  aber  dann,  wenn  das  Werk,  wie  PostT’s  Grundlagen
  desRechts  und  die  Grundzüge  seiner  Entwicklungsgeschichte?)
  den  Schlussstein  eines  mehr  als  zwanzigjährigen  unausgesetzten
  geistigen  Schaffens  bildet;  wenn  es  uns  als  das  Resultat
eines  ergreifenden  Ringens  nach  Wahrheit,  nach  geistiger  Autarkie
entgegentritt.  Aus  unscheinbaren  und  sicherlich  unklaren  Anfängen
heraus  hat  sich  Post  mit  rühmenswerther  Energie  einen  festen
Boden  geschaffen,  auf  dem  er  nicht  nur  sich  selbst,  sondern  auch
Anderen  zur  Genüge  wirken  kann.  Dennoch  ist  die  fachliche
Kritik  genöthigt  PosT’s  Werken  gegenüber  in  einer  nothgedrungenen
Reserve  zu  verbleiben.  Sie  befindet  sich  wohl  kaum  je  in  einer
bedenklicheren  Lage,  als  wenn  sie  sich  mit  einer  Arbeit  zu  befassen
  hat,  welche  getragen  wird  von  einem  lebendigen  Wunsch
nach  Reformen,  durchweht  von  einem  frischen,  nach  Thaten
dürstenden  Forschergeist,  gewürzt  mit  zahlreichen,  werthvollen
und  wahrhaft  wissenschaftlichen  Errungenschaften,  welche  aber
doch  anderseits  durch  ihren  weit  über  das  Ziel  hinausschiessenden
  Kampfesmuth,  durch  gar  manche  logische  und  historische
Schwachheit,  durch  eine  völlig  schadhafte  Methodik,  bei  im  Ganzen
wohl  gelungener  Systematik  die  Sachlichkeit  des  Beurtheilers  in
einer  seltenen  Weise  auf  die  Probe  stellt.  Zumal,  da  Posrt  selbst
von  Ungerechtigkeit  nicht  freizusprechen  ist  in  seiner  Kritik  der
Kritik.  In  früheren  Schriften  beschwert  er  sich  wiederholt  über
die  geringe  Berücksichtigung,  welche  seine  Reformarbeit  in  ihren
Anfängen  seitens  der  juristischen  Fachgenossen  gefunden  hat,  und
muss  doch  anderseits  selbst  zugeben,  dass  er  im  Verlaufe  seines
fachlichen  Wirkens  einen  geistigen  Umbildungsprozess  zurückgelegt
hat,  in  dessen  Durchgangsphasen  der  Verfasser  schwankend  bald
von  KANT  zu  SCHOPENHAUER  und  bald  von  da  zu  den  Anschauungsweisen
  DARwIn’s  und  SPENCER’s  übergieng.  Ein  Autor,
welcher  im  Verlauf  von  zwei  Jahrzehnten  die  Stufenleiter  von
der  privatrechtlichen  Behandlungsmethode  „auf  Grundlage  der

*)  „Leitgedanken  für  den  Aufbau  einer  allgemeinen  Rechtswissenschaft  auf
sociologischer  Basis“.  Oldenburg  1884.  Schultze  (A.  Schwartz).