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—  welches?  —  und  das  auch  im  socialen  Leben  auf  Schritt  und
Tritt  seinen  Ausdruck  finden  soll.  Oder  wenn  in  Sätzen  voll
orakelnder  Unbestimmtheit  dasselbe  Olich&amp;ö  immer  wieder  verwerthet
  wird,  so  voraussetzungslos,  als  ob  sich  der  Verfasser
der  Leitgedanken  bereits  längst  der  Mühe  unterzogen  hätte,  die
„Enucleatio*  der  von  Satz  zu  Satz  fortrollenden  harten  Nuss
selbst  einmal  vorzunehmen.  Als  typisch  mögen  Stellen  wie  die
nachstehenden  !?)  dienen,  die  für  das  Verständniss  des  PosT'-schen
  Systems  gerade  von  höchster  Wichtigkeit  wären:

„Jeder  Vorstoss  eines  biologischen  Individuums  gegen  die
Ordnung  eines  socialen  Verbandes,  in  welchem  es  lebt,  jedes  Vordrängen
  seiner  biologischen  Individualität  über  die  ihm  durch  die
sociale  Ordnung  gesteckte  Grenze  hat  zur  nothwendigen  Consequenz
  einen  Äusgleichsact,  einen  Gegenstoss,  durch  welchen  das
Individuum  so  weit  hinter  die  ihm  gesteckte  Grenze  zurück.
geworfen  wird,  als  es  dieselbe  überschritten  hat,  und  ebenso  hat
jedes  Vordrängen  eines  socialen  Verbandes  über  die  ilm  durch
die  Ordnung  höherer  Verbände  gesteckte  Grenze  einen  Rückstoss
zur  Folge.  Erfolgt  ein  solcher  Ausgleichsact  nicht,  so  kann
bei  einer  erheblichen  Grenzüberschreitung  die  Existenz  des  ganzen
socialen  Verbandes  in  Gefahr  gerathen  und  sich  ein  neuer  Gleichgewichtszustand
  bilden...  ...

Die  mechanische  Störung,  welche  einem  mechanischen  Ausgleichsacte
  zustrebt,  in  welchem  der  gestörte  Gleichgewichtszustand
  eines  socialen  Verbandes  wieder  hergestellt  wird,  findet
ihr  psychisches  Gegenbild  im  Affecte  der  Entrüstung  und  der
Rachebegehrung,  welchein  der  Seele  des  biologischen  Individuums
auftritt,  wenn  ein  Unrecht  begangen  d.  i.  die  sociale  Ordnung
gestört  wird.  Der  Affekt  der  Furcht,  welcher  sich  einer  rechtswidrigen
  Neigung  eines  biologischen  Individums  entgegenstellt,
entspringt  dem  Gesammtleben  eines  socialen  Verbandes,  welches
einer  Störung  des  Gleichgewichtszustandes  sich  widersetzt.  Der
Affekt  der  Reue  und  die  Sühnebegehrung,  welche  auf  eine  Missethat
  folgt,  correspondiren  der  mechanischen  Störung,  welche  dem
mechanischen  Ausgleichungsakt  zustrebt.  Mit  der  Rachethat  oder
dem  Sühneakt  tritt  in  der  Seele  des  biologischen  Individuums
ein  Gefühl  der  Beruhigung  ein,  welches  der  Wiederherstellung
des  socialen  Gleichgewichtszustandes  correspondirt*.  —

1)  a.8  0.S7  und  fg.