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Was  bedeuten  nun  aber,  so  müssen  wir  doch  dem  gegenüber
fragen:  Vorstoss,  (tegenstoss,  gesteckte  Grenze  des  socialen  Verbandes,
  Gleichgewicht  und  all  die  Beziehungen  und  Bezeichnungen,
die  wie  unmittelbar  aus  der  Prägestätte  rein  empirischer  Erkenntniss,
naturwissenschaftlicher  Forschung  kommend  sich  einführen?  Was
gewähren  sie  anderes,  als  die  von  jeder  empirischen  Controle  losgelöste
  Dehnbarkeit  logischer  Kategorien,  eine  mächtige  und  klangvolle
  Reihe  von  Synonymen,  welche  aber  weder  dem  Unterlaufen
von  Begriffsverwechslungen,  noch  dem  falschen  Gebrauche  technischer
Ausdrücke  vorzubeugen  vermögen,  und  bestenfalls  nur  Lieblingshypothesen
  sind,  deren  dialektische  Beweiskraft  nur  in  dem  Willen
ihres  Autors  eine  Schranke  findet.  Für  jeden  anderen  sind  sie
im  Wesentlichen  nur  die  leichte  Hülle  für  einen  ganz  nach  Belieben
  wechselnden  Inhalt,  in  keinem  Falle  aber  bieten  sie  den
archimedischen  Punkt  dar,  um  aller  bisherigen  rechtsphilosophischen
Arbeit  gegenüber  das  xol  Tv  aıvrc®  des  Autors  wahrscheinlich
  zu  machen.  Sie  erinnern  an  die  trefiende  Bemerkung
Bastıan’s  3),  dass  derartige  Aufstellungen  völlig  abgelöst  neben
der  Arbeitsthätigkeit  der  Wissenschaft  herlaufen  können,  sie  lassen
sich  stets  auf  momentanen  Wink,  wenn  und  wie  oft  man  ihrer
bedarf,  herbeirufen,  um  jedesmal  einem  abgeschlossenen  Systemganzen
  ihr  bestätigendes  Siegel  aufzudrücken.

So  kommt  es  denn,  dass  wir,  der  Scheinlösung  abhold,  von
diesem  Theile  der  allgemeinen  Grundlagen  unbereichert  und  unbefriedigt
  entlassen  werden.  Der  Verfasser  mag  noch  so  überzeugungstreu
  glauben,  uns  hier  die  letzten  Fundamente  für  die  Sitte
und  das  rechtliche  Bewusstsein  der  Menschheit  gegeben  zu  haben,
er  mag  noch  so  eindringlich  und  kraftvoll  ausrufen:  „Der  morphologische
  Aufbau  des  Kosmos,  die  physiologische  Spannung
aller  kosmischen  Individuen  gegeneinander,  welche  auch  im  Verhältniss
  der  Menschen  zu  den  socialen  Verbänden  zum  Ausdruck
gelangen,  sind  es,  auf  denen  Recht  und  Pflicht,  Missethat  und
Rachsucht,  Egoismus  und  Sittlichkeit  beruhen  !%),  —  wir  können
uns  nicht  freimachen  von  der  Empfindung,  dass  dieses  Substitutionsverfahren,
  das  ein  ignotius  für  ein  ignotum  setzt,  den  quälenden
  Grundproblemen  nicht  zu  leichterer  Lösbarkeit  verhilft,  ja  dass

18)  Basııan,  Das  Beständige  in  den  Menschenrassen,  8.  X.
14,  Post  a.  a.  0.  S.10.