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sie  nicht  von  einem  vagen  Allgemeinen  ausgeht,  in  dessen  abstraktem
  Leben  das  wirkliche  des  einzelnen  Menschen  verschwindet,
  sondern  von  der  für  den  Rechtsbildungsprozess  einzig
ergiebigen  realen  Erkenntniss,  dass  die  Gesellschaft  ein  Verein  von
Individuen  ist.  Wenn  es  eine  Gesellschaft  gibt,  so  besteht  sie  in
den  Einzelnen  und  durch  die  Einzelnen.  Wenn  es  eine  Menschheit
gibt,  so  ist  diese  der  naturhistorische  Begriff  der  Gattung,  welcher
erst  durch  die  Gesammtheit  der  unter  ihn  fallenden  Individuen
Realität  erhält.  Immer  sind  es  aber  die  Einzelnen,  welche  durch
ihre  Natur,  ihr  erst  allmählich  sich  entwickelndes  Beisammensein,
ihren  Verkehr  und  ihre  Einwirkung  auf  einander,  die  @esammtheit
erst  bilden.  Die  Menschheit  als  eine  von  der  Idee  der  socialen
Ordnung  erfüllte  ethische  Existenz,  —  als  Verein  freier  bewusster
Wesen,  welche  eine  solidarische  Eintwicklungsreihe  bilden,  ist
nicht  der  Anfang,  sondern  das  Ende  der  Geschichte.
Das  vom  Gedanken  der  socialen  Ordnung  gehaltene  Grleichgewicht,
  ist  also  der  Zielpunkt,  nicht  der  Ausgangspunkt  unserer
Rechtsentwicklung.

Denn  bei  jeder  fictionsfreien  Vertiefung  in  die  Wirklichkeit
der  Lebensphänomene  gewinnen  wir  immer  die  Einsicht,  dass  sich
das  Rechtsleben  von  seinem  Ursprung  ab  nicht  in  gleichen  Abständen
  oscillirend  zwischen  den  Regungen  des  Individualismus
und  den  Forderungen  der  socialen  Gemeinschaft  genau  mitten
durch  bewegt  habe.  Wir  wissen,  dass  es  mit  Naturnothwendigkeit
in  seinem  frühesten  Phasen  durch  die,  niedrigeren  Culturstufen
vorzugsweise  eigenthümliche  Befriedigung  streng  egoistischer  Impulse
  charakterisirt  und  somit  in  die  Richtung  einer  überwiegenden
Berücksichtigung  der  individualistischen  Forderungen  gedrängt
worden  ist!).  Während  der  Einzelne  also  selbstthätig  zuerst
instinktiv  und  bald  mit  vollem  Bewusstsein  sich  in  die  Richtung
des  Individualismus  begibt,  an  dessen  systematischer  Entwicklung
schrittweise  mitwirkt,  und  mit  der  Kraft  des  Beharrungsvermögens
in  der  eingeschlagenen  Richtung  verbleibt,  —  stehen  der  Pflege
der  socialen  Gemeinschaftsinteressen  nicht  gleich  intensiv  wirkende
Triebkräfte  zur  Seite.  Von  allen  Anfängen  an  zur  Begründung
und  Ausgestaltung  der  Einrichtungen  gehend,  welche  auf  die
Sicherung  und  Vervollkommnung  seines  Einzeldaseins  abzielen,

1)  S.  hiezu  Wunpt,  Methodenlehre.  Logik,  II.  Bd.  8,  609.