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dessen  allgemeinen  prinzipiellen  Theil  wir  im  Vorstehendem  genügend
  umständlich  vorgeführt  haben,  um  uns  fortan  im  Gebiete
des  Speziellen  auf  eine  Uebersicht  der  vom  Verfasser  betretenen
Gebiete  beschränken  und  daran  ein  retrospectives  Gresammturtheil
des  Gebotenen  knüpfen  zu  können.  Ausgehend  von  dem  empirischen
  Materiale  der  vergleichenden  Ethnologie  führt  uns  Verfasser
  von  dem  Wesen  und  der  Geschichte  der  auf  der  Generationsfolge
  beruhenden  Geschlechterverfassung  zu  den  höheren  socialen
Verbänden,  zu  den  zusammengesetzten  socialmorphologischen
ÖOrganisationsformen.  Nachdem  so  die  äusseren  Linien  der  gesellschaftlichen
  Ordnung  gegeben  sind,  untersucht  Verfasser  in
einer  durchaus  klaren  Systematik,  wie  sich  die  verschiedenen
physischen  Triebe  und  psychischen  Impulse  des  Individuums  innerhalb
  der  Gemeinschaft  zu  festen  Gebilden  der  Sitte  und  des
Rechts  umsetzen,  und  welche  socialen  und  ethnologischen  Momente
auf  deren  Ausbildung  und  Umbildung  einzuwirken  geeignet  sind;
er  giebt  uns  auf  diesem  Wege  knappe  Leitgedanken  für  die
Entwicklungsgeschichte  der  Verwandtschaft,  der  Standesunterschiede,
  der  staatlichen  Autorität  ın  allen  Gebieten  der  Verfassung
  und  Verwaltung,  in  klaren  Zügen,  wenn  auch  naturgemäss
überall  die  angeregten  Punkte  nur  encyclopädisch  streifend.

auch  nur  in  den  Hauptzügen  wieder.“  Mit  Recht  ist  aber  dieser  vollklingenden
Hypothese  gegenüber  von  fachkundiger  naturwissenschaftlich  geschulter  Seite
erinnert  worden,  dass  man  selbst  bei  Annahme  der  Einheit  des  Menschengeschlechtes
  darum  doch  aus  dem  Zustande  der  heutigen  Wilden  einen  Schluss
auf  die  Praehistorie  der  Kulturvölker  zu  ziehen  nicht  vermag.  Man  kann  unmöglich
  ganz  die  Fragen  übersehen,  welche  zwischen  beiden  Thatsachen  kreisen,
und  die  wir  bei  reiflicher  Prüfung  erheben  müssen:  Sind  die  sogenannten
Wilden  ruhig  stehen  geblieben  seit  der  Zeit,  welche  die  Culturvölker  brauchten
um  sich  zu  ihrer  heutigen  Höhe  zu  entwickeln?  Und  sind  ihre  heutigen  Zustände
  irgend  nothwendig  mit  ihrer  gesammten  Culturstellung  verknüpft,  oder
nicht  vielmehr  historische  Entwickelungen  durch  welche  ein  Theil  der
Menschheit  gehen  konnte,  ohne  dass  ein  anderer  im  Geringsten  gezwungen
war,  denselben  Weg  zu  machen?  —  (AusLanD  1884  8.  654.)  Damit  findet
auch  die  Besorgniss  KonLer’s  (Zeitschr.  f.  vergl.  Rechtswissenschaft  Bd.  IV,
S.  277),  dass  bezüglich  der  Sammlung  ethnologischer  Beobachtungen  periculum
in  mora  sei  —  ihre  theilweise  Widerlegung.  —  Beiläufig  sei  hier  auch  noch
bemerkt,  dass  wohl  nur  in  Folge  einer  geringen  Vertrautheit  mit  der  einschlägigen
  naturwissenschaftlichen  Literatur,  GumpLowıcz  den  Gedanken  der
Pluralität  der  Entwickelungscentren  als  „Polygenismus“  speciell  für  sich  in
Anspruch  nehmen  könnte.  (a.  3,  O,  8.  79.)