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deren  Zahl  gross  oder  klein  ist,  um  welche  sich  in  irgend  welcher
Form  das  Flüssige,  Ungebundene  der  Lebensphänomene  zu  gruppiren
  vermag,  ebenso  wie  die  Menschheit  in  ihrem  physischen
Leben  des  festen  Bodens  unter  den  Füssen  bedarf.  Ohne  solche
Ruhepunkte  wäre  dem  menschlichen  Geiste  die  Basis  jeder  konzentrirten
  Denkthätigkeit,  der  Ausgangspunkt  jeder  Urtheilskraft
genommen.

Wenn  es  darum  ein  „bedenkliches  Verfahren“  ?”’)  der  Moralisten
  ist,  allen  ihren  Rechts-  und  Sittlichkeitsprinzipien  eine
unzweifelhafte  Gewissheit  a  priori  vindiziren  zu  wollen  und  desshalb
  ihre  Anerkennung  zu  fordern,  so  ist  es  doch  meines  Erachtens
  nicht  minder  bedenklich,  jene  primären  und  erprobten
Erhaltungsbedingungen  jedes  gesellschaftlichen  Verbandsverhältnisses
  in  einer  alles  negirenden  und  erschütternden  Skepsis  untergehen
  zu  lassen.  Bedenklich  sie,  trotzdem  sie  sich  als  die  Resultate
  einer  vieltausendjährigen  und  tausendfältigen  Erfahrungskette
darstellen,  als  schlechthin  werthlose  und  unzuverlässige  aprioristisch
spekulative  Bildungen  zu  charakterisiren.  Diesem  Irrthum  verfällt
  die  Mehrzahl  der  Anhänger  der  ethnologischen  Methode
und  wir  können  sein  Wirken  bei  Post’s  Werken  nicht  minder
genau  nachweisen,  wie  bei  DARGUN,  KOHLER,  BACHOFEN,  GUM-PLOWICZ
  u.  a.  Wenn  daher,  wie  bereits  erwähnt,  PosTt?°)  sagt,
er  gehe  nicht  davon  aus,  dass  ein  absolut  und  objektiv  Gutes
oder  Rechtes  dem  Menschen  angeboren  sei,  oder  dass  unser  individuelles
  sittliches  und  rechtliches  Bewusstsein  ein  untrüglicher
Massstab  für  die  Unterscheidung  von  gut  und  schlecht,  oder  von
recht  und  unrecht  sei,  er  desshalb  aus  den  Erscheinungsformen
des  ethischen  und  rechtlichen  Bewusstseins  der  Menschheit  in
den  Sitten  aller  Völker  der  Erde  erst  erkennen  wolle,  was  gut
und  recht  sei,  um  auf  diesem  Umwege  festzustellen,  welche  Bewandtniss
  es  mit  unserem  eigenen,  individuellen,  sittlichen  und
rechtlichen  Bewusstsein  habe  —  so  liegt  in  diesem  Programm,
das  den  Kernpunkt  der  neuen  Methode  bezeichnen  soll,  ein
Doppeltes.  Theils  die  Setzung  einer  geradezu  die  Fähigkeit  menschlicher
  Kraft  übersteigenden  Aufgabe,  theils  ein  unzulängliches  Unterscheidungsmerkmal.
  Ich  finde  nemlich  hierin  nichts  streng  Unter-27)

  Vgl.  BasTıan,  Der  Mensch  in  der  Geschichte  III,  S.  281g.
22)  2.2.0.8.  X  fg.
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