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scheidendes,  —  mir  ist  kein  moderner  Autor  bekannt,  der  die  Einheit
  sittlicher  und  rechtlicher  Anschauungen  eines  Volkes,  eines
Gremeinverbandes  nicht  als  eine  in  Ewigkeit  wechselnde  Grösse
anzusehen  geneigt  wäre.  Nur  der  scheinbar  unbedingte  Verzicht
auf  die  leitende  Kraft  gewisser  abgeschlossener  Ideenreihen,  tritt
uns  hier  als  charakteristisches  Novum  entgegen.  Dabei  ist  natürlich
  die  „list  der  Idee“  doch  immer  mächtiger,  als  das  Vorhaben
der  strengen  Methodiker,  die  allen  theoretischen  Vorsätzen  zum
Trotz,  doch  ganz  unvermeidlicher  Weise  auch  von  perhorrescirten
a  priori-Vorstellungen  aus  zu  Werke  gehen,  mit  unseren  Rechtsbegriffen
  und  Rechtsinstituten  bei  Betrachtung  des  ethnographischen
Materials  operiren  und  dieses  dann  mehr  oder  minder  bewusst,  in
die  Gussformen  unserer  conventionellen  Rechtsidee  bringen.

Die  Folgen  dieses  Beginnens  liegen  in  einer  durchschimmernden
  Zwiespältigkeit,  die  sich  in  den  einschlägigen  Werken  mit
Leichtigkeit  nachweisen  lässt  ?®).  Bei  Post  zeigt  sie  sich  darin,
dass  er  abwechselnd,  bald  die  unserer  sittlichen  Idee  widersprechenden
  Erscheinungen  einfach  registrirt  und  jedem  kritischen
Versuche  die  sachliche  Berechtigung  abspricht,  so  besonders  scharf
unter  anderem  auf  8.  192  in  Bezug  auf  die  Regelwidrigkeit  des
geschlechtlichen  Verkehrs  in  den  primitiven  Verbänden,  bald  aber
wieder  seiner  Unzufriedenheit  mit  einer  bestehenden  sociologischen
Bildung  unumwundenen  Ausdruck  giebt;  so  in  seinen  Ausführungen
über  den  Versuch,  über  das  moderne  System  der  Zurechnung
und  deren  Ausschliessungsgründe.  Das  römische  Recht  wird
von  ihm  mehrfach  als  „auf  dem  Holzweg*  befindlich  bezeichnet.
Wie  ist  das  nun  zu  vereinen  mit  der  im  Vorworte  in  Aussicht
gestellten  absoluten  Objektivität?  Etwas,  was  Jahrtausende  hindurch
  sich  als  „ethnisch-physiologischen  Ausdruck  des  thätigen
Gesammtlebens  der  ethnisch-morphologischen  Bildung“  bethätigt
hat,  entspringt  nach  der  neuen  Lehre  doch  einer  kosmischen
Werdenothwendigkeit,  die  als  solche  hinzunehmen  ist  und  von  der
jede  „Individual-Kritik*  doch  wirkungslos  und  spurlos  abgleiten
müsste,  wie  das  Wasser  vom  Entenflügel.

In  den  übrigen  monographischen  Kapiteln  in  denen  Post

 

 

*%)  Man  vgl.  z.  B.  Darauns  Eingeständniss,  dass  ein  Maassstab  für  die
eulturelle  Stufenfolge  der  Völker  nicht  gefunden  werden  könne  mit  der  von
ihm  consequent  gebrauchten  Werthrelation  der  cultivirten  und  nicht  cultivirten
Völker  und  die  daran  geknüpften  Voraussagungen  wie  auf  S.  114  a.  a.  O.