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Stich  nicht  allzusehr  auf  die  Probe  zu  stellen.  Oder  wäre  er
nicht  genöthigt  gewesen,  die  kühle  Objektivität  des  unerschütterlichen
  Eithnologen  abzulegen  bei  Besprechung  des  Einflusses  des
Zauberglaubens  und  Unglaubens  auf  die  Rechtsentwicklung,  der
Religionsverfolgungen,  der  Hexenprozesse,  der  Tortur  als  Rechtsmittel
  im  Beweisverfahren  u.  s.  w.°').  Wir  halten  uns  nicht
etwa  über  den  quantitaven  Mangel  auf,  sondern  schliessen  eben
nur  aus  dem  qualitativen  Mangel  auf  die  Fehlerhaftigkeit  der
Methode  selbst.  Wir  bringen,  unseren  ersten  Einwand  zum  Abschluss,
  indem  wir  sagen,  dass  sich  die  ethnologische  Jurisprudenz,
  indem  sie  auf  die  Aufstellung  einer  Werthrelation
verzichtet,  des  Hauptvortheils  der  Vergleichung  sich  begibt,  weil
sie  dadurch  auch  zugleich  auf  die  eigentlich  wissenschaftliche  Aufgabe
  verzichtet,  die  Brücke  zwischen  den  Daten  und  der  Einheit
unseres  Bewusstseins  herzustellen.  Da  aber,  wo  die  Lehre  das
Zwingende  dieses  Gedankens  fühlt,  da  wird  sie  ihrem  Progamm
untreu  oder  gibt  durch  ihr  Schweigen  Zeugniss  von  dieser  Lückenhaftigkeit
  und  Fehlerhaftigkeit  der  zu  Grunde  liegenden  Methode.

Das  Wort  „praktisch“  ist  suspekt  geworden,  dennoch  wolle
man  uns  hier  der  Gegenüberstellung  wegen  dessen  Gebrauch  noch
einmal  gestatten.  Der  praktische  Engländer  begnügt  sich  mit  dem
Erreichbaren,  die  deutsche  Wissenschaft  tritt  hier  ohne  Noth
und  ohne  Zwang  mit  der  Selbstkasteiung  an  sich  heran  auf
temporäre  provisorische  Lösungen,  auf  Ruhepunkte  für  die  Erkenntniss
  zu  verzichten,  um  mit  einem  Schlage  dem  letzten  denkbaren
  Resultate  sich  zu  nähern.  Das  Recht  suchen  wollen  ohne.
das  eben  in  unserer  Vorstellung  lebende  „Gute“  und  „Rechte“
als  kritischen  Maassstab  verwerthen  zu  wollen  —  das  heisst  doch
auf  hoher  sturmbewegter  See  den  letzten  Kompass  über  Bord  werfen.
Wir  wissen  ganz  genau,  dass  das  Vergleichungsmass  ein  provisorisches
  ist,  wir  wissen  ganz  genau,  dass  die  „kaukasische  Denkkraft“
  nicht  an  allen  Punkten  die  nothwendig  oberste  Grösse
darstellt.  Wir  wissen  aber  auch,  dass  wir  nur  in  unseren
Vorstellungskreisen  mit  Hilfe  unserer  Kategorien  zu  denken  vermögen,
  und  dass  wir  uns  daher  innerhalb  jener,  und  Kraft  der

2!)  Man  vergl.  damit  die  sorgfältige  Berücksichtigung  dieser  Punkte  bei
H.  SPENOER,  Principien  der  Sociologie  (Deutsche  Ausg.  von  B.  VETTER)  1.  Bd.;
bei  Bastıan,  Das  Beständige  in  den  Menschenrassen;  I,zoKy,  Sittengeschichte
Europas  u.  a.