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Verwerthung  jenes  empirischen  Materials  so  gut  wie  unmöglich
macht.  BAsTIan,  die  vornehmste  tragende  Kraft  dieser  Lehre
auf  deutschem  Boden  fordert  von  seinem  Standpunkte  aus  mit
gutem  Rechte  Thatsachen  auf  Thatsachen,  ihm  schwekt  als  anzustrebendes
  Ziel  eine  (Gredankenstatistik  vor  Augen,  die  das
organische  Wachsthum  des  Geistes  in  Recht,  Sitte,  Kunst  u.  s.  w.
in  den  gesetzmässigen  Umwandlungen  seiner  Produkte  erfassen
soll.  „Das,  was  wir,  unsere  Mitmenschen  denken,  was  unsere
Vorfahren,  ihre  Mitmenschen,  deren  Vorfahren  dachten,  das,  was
die  Menschheit  denkt,  muss  verstanden  werden,  wie  jedes  Erzeugniss
  des  harmonischen  Kosmos,  verstanden  in  seinen  Relationen,
  in  seinem  gesetzlichen  Zusammenwirken?”)*.  Dazu  gehört
aber  ein  endliches  Heraustreten  aus  dem  Gewirre  der  Erscheinungen;
  speziell  im  Gebiete  des  Rechts  muss  der  T'hatsachenzählung
  die  Ordnung  der  juristisch  relevanten  Thatsachen  folgen,
die  Kritik  der  auf  ihre  gegenseitige  Verwandtschaft  oder  Abstossung
  wissenschaftlich  geprüfter  Daten,  ihre  Werthmessung,
ihre  Verbindung  durch  juristische  Construction  und  ihre  Einfügung
  unter  wirksam  erkannte  Gesetze  durch  juristische  Dogmatik.
So  lange  diese  Vorarbeit  noch  aussteht,  so  lange  eine  solche
Klassification  und  Ordnung  der  Rechtsschöpfungen  aller  Völker
nicht  vollzogen  ist,  so  lange  kann  auch  von  einer  Rechtswissenschaft
auf  sociologischer  Basis  ebensowenig  die  Rede  sein,  wie  von  einer
Universalrechtsgeschichte,  will  man  nicht  anders  dem  hohen  Werthe
des  Mittels  dadurch  geistigen  Abbruch  thun,  dass  man  sich
einer  consequenten  Verwechslung  desselben  mit  dem  fernen  Ziele
schuldig  macht.  Will  man  aber  schon  auf  Grund  des  vorhandenen
Materials  an  jene  klassificatorische  fachwissenschaftliche
Arbeit  schreiten,  dann  muss  man  auch  zu  jenem  Heraustreten
aus  der  Zahlenreihe  an  irgend  einem  Punkte  entschlossen  sein,
nicht  aber  mit  Post  das  Ablaufen  des  nie  versiegenden  Stromes
abwarten  wollen.

Der  uns  innewohnende  Drang,  der  synthetische  Trieb  verlangt
  nach  einer  Entzifferung  des  Rechtslebens,  er  fordert  eine
Verknüpfung  aller  Rechtserscheinungen  zu  einem  begreiflichen
Ganzen,  aber  wir  fühlen  auch  zugleich,  dass  das  Band  des  ge-#7)

  8.  Bastian,  Der  Mensch  in  der  Geschichte,  III.  Bd.  Polit.  Psychologie,
S.  428  fg.