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Ein  Anspruch  des  neutralen  Staates,  über  eine  Prise,  welche
in  seine  Häfen  eingebracht  ist,  aburtheilen  zu  lassen,  ist  rechtlich
selbst  in  dem  Falle  nicht  zu  begründen,  dass  die  Prise  oder  ein
Theil  derselben  Eigenthum  seiner  Angehörigen  ist  !9°).

Vierter  Abschnitt.

Jurisdiktionsverhältnisse.
I.  Allgemeine  Gesichtspunkte.

Ein  jedes  Seeschiff  trägt  seine  Nationalität  mit  sich  in  alle
Meere.  Man  charakterisirt  deshalb  auch  Seeschiffe  als  wandelnde
Gebietstheile  ihres  Heimathsstaates,  eine  Bezeichnung,  welche  für
alle  Verhältnisse  nur  bei  Kriegsschiffen  als  zutreffend  erachtet
werden  kann.  Die  letzteren,  als  ein  Theil  der  bewaffneten  Macht
ihres  Heimathsstaates,  repräsentiren  diesen  Staat,  wo  sie  sich  auch
immer  befinden  mögen,  und  zwar  nicht  bloss  äusserlich  als  seine
Organe,  sondern  als  integrirende  Theile  der  souveränen,  von  jeder
fremden  Autorität  unabhängigen  Staatsgewalt.  Kriegsschiffe  sind
demgemäss  sowohl  auf  dem  freien,  keiner  Staatshoheit  unterworfenen
  Meere  als  detachirte  Theile  ihres  Heimathsstaates  mit
allen  dem  letzteren  zustehenden  Prärogativen  anzusehen,  als  auch
grundsätzlich  in  fremden  Hoheitsgewässern  von  jeder  Einwirkung
der  dortigen  Territorialgewalt  eximiti.

Die  Exterritorialität  der  Kriegsschiffe  beruht  nicht,  wie  diejenige
  der  diplomatischen  Vertreter  einer  fremden  Nation,  auf
einer  Rechtsfiktion,  sondern  ın  dem  Wesen  der  Verhältnisse,
nämlich  auf  der  Thatsache  der  auf  heimatblichem  Boden  gegenwärtigen
  fremden  Staatsgewalt  !%).  Die  von  einzelnen  Publizisten
in  Bezug  auf  die  Exemtion  von  fremden  Gewalten  beliebte  Gleich-108)

  as  Nähere  hierüber  s.  bei  PERELS  a.  a.  O.  S.  315  ff.

104)  WooLsEY  a.  a.  O.  $  58  bemerkt;  „public  vessels  are  a  part  of
the  public  organism,  and  represent  the  national  dignity,  and  on  these  accounts,
even  in  foreign  ports,  are  exempt  from  the  local  jurisdiction.  FERGUSON
a.2.0.  $  C.  107:  „The  exemtions,  immunities  and  privileges,  granted  to  the
public  vessels  of  an  independent  State,  and  which  have  been  wrongly  ascribed
to  the  fiction  of  extra-territoriality,  are  conceded  to  public  vessels  by  virtue  of
their  being,  to  a  certain  extent,  regarded  as  representing  the  sovereign  Power
of  the  State.  In  other  words,  the  concession  is  due  to  the  respect  which  the
sovereignty  of  a  friendly  State  can  claim“.