Studien

über

Verfassungsgeschichte  und  Verfassungsrecht  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

Von
Dr.  Evezn  ScuLier.

Die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  haben  seit  jeher  die
Blicke  Europas  auf  sich  gelenkt  und  verdienen  eine  möglichst
aufmerksame  Beachtung  gerade  von  Seiten  Deutschlands  und
insbesondere  der  deutschen  Staatsrechtswissenschaft.  Veranlassung
dazu  bieten  zunächst  die  demokratische  Verfassung  des  Landes,
welche  in  dem  Wahlmodus  zum  deutschen  Reichstage  einen  sehr
starken  Anklang  findet,  und  sodann  die  Eigenart  der  „Vereinigten
Staaten“  als  eines  „zusammengesetzten  Staates";  die  Folgen,
welche  sich  aus  dem  Wesen  derartiger  politischer  Gebilde  mit
Nothwendigkeit  ergeben  müssen,  treten  jenseits  des  Weltmeeres
mit  voller,  man  könnte  fast  sagen  mathematischer  Klarheit  zu
Tage,  und  zwar  um  desswillen,  weil  dort  geschichtliche  Ueberlieferungen,
  wie  sie  in  Deutschland  vielfach  in  die  Gegenwart
hineinreichen,  sich  kaum  merklich  fühlbar  machen,  also  die  Lösung
des  politischen  Exempels  sich  möglichst  ungehindert  durch  anderweite
  Einflüsse  vollziehen  kann;  auch  das  darf  nicht  vergessen
werden,  dass  die  Vereinigten  Staaten  den  Charakter  eines  kolonialen
Gemeinwesens  an  sich  tragen;  wenn  sie  auch  seit  mehr  denn
einem  Jahrhundert  ihre  koloniale  Abhängigkeit  von  England  gelöst
  haben,  so  sind  die  Elemente  ihres  Daseins  und  ihrer  Entwicklung
  doch  selbstverständlich  auch  jetzt  noch  im  wesentlichen