im  Grunde  auch  willkürlich  abzuändernde,  ja  selbst  lösbare  Verbindung
  der  Einzelstaaten?  In  den  Kongressdebatten  wie  in  der
amerikanischen  Publizistik  bemüht  man  sich  nun  selbstverständlich
  von  jeder  Seite  her  auf  das  eifrigste,  aus  der  Entstehungsgeschichte
  der  Union  die  Belege  für  die  eine  oder  die  andere
Ansicht  herzuleiten,  allein  die  Art,  in  der  dies  geschieht,  ist  nicht
zu  billigen;  man  stützt  sich  dabei  auf  die  einzelnen  Phasen  der
Vorgeschichte,  die  einzelnen  Aeusserungen  der  bei  der  Ausarbeitung
  der  Konstitution  thätigen  und  massgebendsten  Staatsmänner,
  welche  man  als  die  Väter  der  Union  zu  bezeichnen  pflegt,
oder  auch  auf  einzelne  Wendungen  der  Verfassungsurkunde  selbst;
aber  alles  das  bietet  keinen  für  die  Erledigung  der  Streitfrage
genügenden  Anhalt,  denn  das  sind  nur  Einzelheiten,  herausgerissen
  aus  dem  Gefüge  der  ganzen  grossen  historischen  Entwicklung
  oder  dem  Gesammtinhalte  der  Konstitution,  während
die  eine  wie  die  andere  im  Gegensatze  dazu,  durchaus  in
ihrer  Totalität  aufgefasst  sein  wollen  und  nicht  in  eine  Anzahl
einzelner,  oft  einander  widersprechender  Momente  zerpflückt  werden
  dürfen.  Treffend  hat  v.  Howst  nachgewiesen,  dass  die  Union
nicht  etwa,  wie  die  Mehrzahl  der  amerikanischen  Schriftsteller
es  darzustellen  liebt,  in  allgemeiner  Begeisterung  durch  einen
freiwilligen  Pakt  der  damals  vorhandenen  dreizehn  selbständigen
Kolonien  gegründet,  sondern  denselben  trotz  des  heftigsten  Widerstandes
  durch  die  harte  Nothwendigkeit  abgerungen  worden  ist.
Selbst  die  scharfsichtigsten  Köpfe  sind  sich  in  jener  Sturmund
  Drangperiode,  welche  der  Unabhängigkeitserklärung  folgte,
kaum  völlig  darüber  klar  gewesen,  wie  man  eine  festere  Union  aus
der  bis  dahin  ausserordentlich  losen  Konföderation  schaffen  könne;
nur  das  fühlte  jeder  heraus,  dass  sie  fester  gefügt  sein  müsse,
und  zum  Heile  des  Volkes  übte  ein  Mann,  der  mit  merkwürdigem
jJuristischem  Scharfsinne  ausgestattet  war,  den  wesentlichsten  Einfluss
  bei  Abfassung  der  Konstitution,  nämlich  Auzxanner  Hamın-TON;
  dieser  aber  arbeitete,  mit  vollem  Verständnisse  für  die  Unzulänglichkeit
  des  Bestehenden,  von  vornherein  darauf  hin,  die
Union  so  zu  gestalten,  dass  sie  nicht  beliebig  auflösbar  sein  sollte;
und  in  Wahrheit  hätte  sonst  auch  die  ganze  Konvention,  die  im
Jahre  1786  für  die  Ausarbeitung  eines  neuen  Verfassungsentwurfes
  nach  Philadelphia  berufen  wurde,  schlechterdings  keinen
vernünftigen  Zweck  gehabt.  So  ist  denn  die  Union  zum  Vor-