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absehen,  warum  die  Einzelstaaten  nicht  das  Recht  haben  sollten,
die  Konstitution  als  aufgehoben  zu  betrachten,  wenn  die  Unionsregierung
  ihrerseits  ohne  Weiteres  die  ihr  durch  die  Konstitution
klar  und  deutlich  verliehenen  Kompetenzen  überschreiten  und
damit  selbst  die  Konstitution  begrifflich  ausser  Kraft  setzen  würde.
Dieser  Umstand  scheint  in  der  Darstellung  v.  Housr’s  nicht  genügend
  gewürdigt;  und  darin  liegt  auch  der  grosse  Unterschied
zwischen  dem  Standpunkte  eines  MAanvıson  und  JEFFERSON  einerseits
  und  OAuHoun’s  andererseits,  für  den  v.  Host  allerdings  eine
sehr  grosse  Vorliebe  bekundet.  CALHoun  ist  —  was  man  auch
sagen  mag  —-  trotz  der  Virginia-  und  Kentucky-Resolutionen
der  eigentliche  Vater  der  Sezession,  wenn  ihn  auch  v.  Host  nicht
ohne  Grund  gegen  den  wider  ihn  erhobenen  Vorwurf  vertheidigt,
dass  er  gleich  von  Anfang  an  mit  vollem  Bewusstsein  auf  die
Zerstörung  der  Union  hingearbeitet  habe;  das  mag  gewiss  an  sich
richtig  sein;  und  richtig  ist  auch,  dass  CArmoun  nicht  der  „Erfinder“
  der  Sezession  ist,  denn  der  Grund  für  diese  lag,  wie  schon
bemerkt,  in  den  Verhältnissen  der  Union,  wie  jedes  zusammengesetzten
  Staates;  kein  einzelner  Mensch  wäre  einflussreich  genug
gewesen,  selbst  Caunuoun  nicht,  der  Lehre  von  der  Sezession
einen  so  grossen  Anhang  zu  gewinnen,  als  es  ihm  thatsächlich
gelang,  wenn  diese  Lehre  lediglich  das  Ergebniss  seiner  persönlichen
  politischen  Ueberzeugung  gewesen  wäre;  aber  CALHoUN
war  der  Erste,  welcher  diese  Lehre  in  ein  gewisses  System  gebracht
  und  mit  voller  Schärfe  entwickelt  hat;  er  wollte  —  soweit
er  überhaupt  die  Erhaltung  der  Union  in’s  Auge  gefasst  hat  —
sie  in  jedem  Falle  nur  so  erhalten  wissen,  wie  sie  seiner  Auffassung
  nach  sein  sollte;  er  legte  der  Konstitution  bei  ihrer
Interpretation  einen  sehr  eigenthümlichen  Zwang  an,  und  wenn
es  nun  auch  im  allgemeinen  bei  den  Amerikanern  Sitte  ist,  für
jedwede  Ansicht  die  Begründung  aus  der  Konstitution  von  1789
herzuleiten,  so  ist  das  doch  unbedingt  nicht  der  Fehler  dieses
Gesetzes,  denn  man  kann  nicht  bestreiten,  dass  der  Wortlaut
desselben  so  klar  und  deutlich  ist,  wie  er  nur  in  irgend  einem
Gesetze  der  Welt  zu  finden  ist;  dass  also  gewisse  Auskgungen
nur  auf  Mangel  an  juristischem  Verständniss  oder  aber  einer,
vielleicht  mit  Selbsttäuschung  verbundenen,  darum  aber  nicht
minder  unentschuldbaren  absichtlichen  Verdrehung  der  einzelnen
Bestimmungen  oder  des  dem  Ganzen  zu  Grunde  liegenden  Geistes