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beruhen.  Carmoun  las  auf  solche  Weise  aus  der  Konstitution
heraus,  dass  die  Staaten  überhaupt  in  der  Lage  sein  sollten,
schliesslich  alle  von  der  Unionsregierung  erlassenen  Gesetze  ausser
Kraft  zu  setzen,  wenn  sie  nicht  dem  eigenen  Belieben  oder  Vortheil
  dieser  Staaten  entsprächen,  und  beschränkte  sich  nicht
wie  Mavıson  oder  JEFFERson  darauf,  grundsätzlich  eine  Reaktion
des  Partikularinteresses  gegen  die  Union  ausschliesslich  für  den
Fall  anzuerkennen,  da  die  durch  die  Verfassung  genau  abgegrenzte
Kompetenz  der  Unionsregierung  von  dieser  letzteren  willkürlich
überschritten  wird,  also  das  Partikularinteresse  sich  sozusagen
in  der  Defensive  befindet.  CArnsoun.  hat  dem  gegenüber  die
Offensive  des  Partikularinteresses  gegen  die  Bethätigung  der  durch
die  Konstitution  selbst  bedingten  centripetalen  Tendenz  gepredigt,
und  wenn  er  wirklich,  wie  v.  Host  behauptet,  dies  auf  dem
Boden  und  in  dem  Rahmen  der  Verfassung  glaubte  durchführen
zu  können  und  demgemäss  lange  Zeit  auf  die  Erhaltung  der
Union  in  diesem  Sinne  bedacht  war,  so  muss  man  behaupten,
dass  er  sich  in  einem  schweren,  bei  einem  so  beanlagten  Kopfe
ausserordentlich  auffallenden  Irrthum  befand,  der  aber  darum
keine  praktische  Bedeutung  hat,  weil  er  schliesslich,  wie  v.  Houst,
ebenfalls  zugeben  muss,  die  aus  der  Nullifikationsbefugniss  hergeleitete
  Sezession  unmittelbar  in’s  Auge  fasste  und  darüber  sehr
deutliche  Aufklärungen  gegeben  hat.

Anfangs  der  dreissiger  Jahre  wurde  vom  Kongresse  eine
Tarifbill,  d.h.  ein  Gesetz  beschlossen,  welches  thatsächlich  nicht
nur  Finanzzölle,  also  Staatseinnahmen,  schaffen  sollte,  sondern
darüber  hinaus  dem  allgemeinen  volkswirthschaftlichen  Gesichtspunkte
  Rechnung  trug,  Schutzzölle  auf  gewisse  Artikel  zu  legen,
um  damit  der  Industrie  des  Landes  aufzuhelfen  oder  überhaupt
eine  derartige  Industrie,  für  deren  Ausbildung  alle  natürlichen
Vorbedingungen  gegeben  waren,  in’s  Leben  zu  rufen,  indem  man
sie  auf  diese  Weise  gegen  die  ausländische  Konkurrenz  zu  schützen
suchte.  An  der  Auflage  derartiger  Zölle  war  vornehmlich  der
Norden  betheiligt,  in  welchem  seit  jeher  der  Gewerbefleiss  seine
hauptsächlichste  Stätte  gefunden  hatte,  während  der  mehr  ackerbautreibende
  Süden  dadurch  geschädigt  zu  werden  glaubte;  als
der  hervorragendste  Wortführer  dieser  südstaatlichen  Freihandelspartei
  trat  nun  CArsoun  auf,  der  übrigens  merkwürdigerweise
früherhin  auch  schutzzöllnerische  Anwandlungen  gehabt  hatte;