Anwendung  eines  durchgreifenden  Mittels  sie  ganz  und  gar  den
Südstaaten  auszuliefern.  Nur  durch  die  vermittelnde  Thätigkeit
jener  Männer,  die  vielleicht  freilich  mitunter  diesen  günstigen
Erfolg  ihrer  Handlungsweise  weder  geahnt  noch  beabsichtigt
haben  mögen,  wurde  die  grosse  Spanne  Zeit  gewonnen,  während
deren  sich  die,  übrigens  von  v.  Housr  in  allen  Einzelheiten  richtig
dargestellte,  Entwicklung  der  freien  Staaten  in  der  Weise  vollziehen
  konnte,  dass  sie  allmählich  ein  immer  grösseres  moralisches
und  wirthschaftliches  Uebergewicht  über  die  ursprünglich  zahlreicher
  bevölkerten  und  widerstandsfähigeren  Sklavenstaaten  gewannen
  und  dadurch  in  den  Stand  gesetzt  wurden,  schliesslich
in  einem  grossen,  weltgeschichtlichen  Kampfe  zu  siegen,  bei  dem
das  formale  Recht  durchaus  nicht  immer  auf  Seiten  des  endlichen
  Siegers  gewesen  ist.

Auf  der  durch  diese  vermittelnde  Thätigkeit  der  leitenden
Staatsmänner  geebneten  Bahn  spielte  sich  nun  die  Geschichte  der
Sklavenfrage  seit  dem  Missouri-Kompromiss  in  folgenden  Hauptzügen
  ab:

Anfangs  der  dreissiger  Jahre  wurde  auf  Veranlassung  aus
den  Sklavenstaaten  die  Durchführung  eines  Gesetzes  versucht,
nach  welchem  nicht  nur  alle  Druckschriften,  sondern  ganz  allgemein
  „Papiere“  —  wenn  sie  Aufreizungen  der  Sklaven  enthielten
  —  von  dem  Vertriebe  bezw.  der  Beförderung  durch  die
Post,  deren  Verwaltung  zur  Kompetenz  der  Bundesregierung
gehört,  ausgeschlossen  werden  sollten.  Dieses  Verlangen  war  um
so  bemerkenswerther,  als  es  naturgemäss  zu  einer  Verletzung  der
verfassungsmässig  gewährleisteten  Pressfreiheit  wie  andererseits
des  Briefgeheimnisses  führen  musste  und  thatsächlich  führte;
allein  diese  Phase  des  merkwürdigen  Kampfes  wäre  im  Grunde
kaum  besonders  beachtenswerth,  da  sie  schliesslich,  wie  vorauszusehen
  war,  ziemlich  schnell  in  einer  für  die  Unantastbarkeit
der  bedrohten  Rechte  günstigen  Weise  ihren  Abschluss  fand,
wenn  sie  nicht  das  Vorspiel  zu  jener  von  den  Südstaaten  immer
dreister  aufgestellten  Behauptung  gebildet  hätte,  dass  man  überhaupt
  im  ganzen  Gebiete  der  Union  befugt  sei,  jedwede  Diskussion
  über  die  Sklavenfrage  schlechterdings  zu  verbieten.
Diese  Anschauung  fand  denn  sehr  bald  in  den  Regeln,  d.  h.  der
Geschäftsordnung  des  Kongresses,  welcher  nahezu  die  Bedeutung
eines  formellen  Gesetzes  innewohnt,  ihren  sehr  verständlichen