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überhaupt  innerhalb  der  Vereinigten  Staaten  die  Sklaverei  nur
Kraft  einer  Partikular-  bezw.  Munizipal-,  nie  aber  eines  Unionsgesetzcs
  eingeführt  werden  kann.  Der  Standpunkt  der  Sklavenstaaten,
  der  vornehmlich  wieder  durch  CarHoun  seine  Vertretung
fand,  lässt  sich  dem  gegenüber  in  folgende  Sätze  zusammenfassen:
  Auch  ın  Territorien,  in  denen  die  Sklaverei  an  sich  nicht
besteht,  kann  dieselbe  unter  der  Konstitution  Geltung  erlangen,
weil  der  Zuzug  in  die  Territorien  allen  Vereinigten-Staaten-Bürgern
gestattet  sein  muss,  ohne  einen  Verlust  ihrer  Rechte  zu  erleiden;
zu  diesen  Rechten  gehört  aber,  soweit  die  südstaatlichen  Bürger
in  Betracht  kommen,  die  Befugniss,  Sklaven  zu  halten,  und
weiter:  die  Territorien  müssen  berechtigt  sein,  bezüglich  aller
solcher  Angelegenheiten,  die  nach  der  Konstitution  von  1789
nicht  unmittelbar  durch  die  Bundesregierung  zu  ordnen  sind,
sondern  der  Partikulargesetzgebung  unterliegen,  nach  dem
ganzen  Geiste  der  amerikanischen  Staatsverfassung  überhaupt
ihre  Verhältnisse  selbständig  zu  regeln,  also  auch  die  Sklaverei
bei  sich  einzuführen.  Dieses  letztere  hat  man  die  Lehre  von
der  „Squattersouveränetät“?)  genannt,  eine  Lehre,  deren  praktische
Folgen,  wie  sogleich  zu  zeigen  sein  wird,  sich  sehr  bedenklich
gestalten  müssen.

v.  Horst  erklärt  im  wesentlichen  die  Ausführungen  der  Antisklavereipartei
  für  zutreffend  und  verwirft  demgemäss  die  Berechtigung
  der  entgegenstehenden  Ansicht;  allein  so  ohne  weiteres
wird  sich  die  Sache  nicht  entscheiden  lassen;  auch  dem  Gedankengange
  der  Sklavenhalter  kann  der  vorurtheilsfreie  Kritiker  wenigstens
  nicht  jede  formale  Begründung  absprechen:  das  Staatsrecht
der  Union  führte  eben,  solange  die  Sklaverei  nicht  schlechthin
verboten  oder  schlechthin  erlaubt  war,  zu  einander  widersprechenden
  Schlüssen,  deren  Beseitigung  nun  und  nimmermehr  durch
juristische  Auslegung  zu  erwarten  stand.

Was  die  weitere  geschichtliche  Entwickelung  anbetrifft,  so
kamen  die  Wünsche  der  Antisklavereipartei  zum  Ausdrucke  zunächst
  in  dem  sogen.  „Wıumor-Proviso*.  WILMoT  war  ein  pennsylvanischer
  Politiker  demokratischer  Richtung,  der  ehemals  für
die  Annexion  von  Texas,  d.  h.  mittelbar  für  die  Vergrösserung

2)  Unter  „Squatter“  versteht  man  im  allgemeinen  jemanden,  der  ohne
besondern  Rechtstitel  die  Nutzung  bisher  unkultivirten  Landes  usurpirt.