des  Sklavereigebietes  sehr  thatkräftig  eingetreten,  aber  der  Ansicht
  war,  dass  die  neuen,  oben  bereits  genannten,  von  Mexiko
zu  erwerbenden  Territorien  durch  Vereinigte-Staaten-Gesetze  der
Sklaverei  nicht  eröffnet  werden  dürften.  In  dem  hinsichtlich  dieser
Territorien  mit  Mexiko  abzuschliessenden  Friedensvertrage  wurden
2,000,000  Dollars  als  Entschädigungssumme  für  jenes  beansprucht,
und  Wıumor  beantragte  nun,  die  betreffende  Bill  zwar  anzunehmen,
daran  aber  die  ausdrückliche  Bedingung  zu  knüpfen,  dass  die
Sklaverei  in  dem  gesammten  Territorium  für  immer  zu  verbieten
sei.  Das  Wırmor-Proviso  wurde  schliesslich  nicht  angenommen,
dagegen  im  Jahre  1850  eine  Anzahl  von  Gesetzen  passirt  —  es
waren  deren  fünf  —  welche,  in  engem  Zusammenhange  mit  einander
  stehend,  die  letzte  Periode  der  Sklavenfrage  durch  das
in  ihnen  zum  Ausdruck  gelangte  Kompromiss  zwischen  beiden
Parteien  einleiteten.  In  diesen  Gesetzen  wurde  zunächst  bestimmt,
  dass  das  gleichzeitig  organisirte  Territorium  Neumexiko
seiner  Zeit  mit  oder  ohne  Sklaverei,  wie  es  seine  Verfassung  bestimmen
  würde,  als  Staat  aufgenommen  werden  und  in  allen
Rechtsstreitigkeiten,  in  denen  es  sich  um  das  Recht  des  Eigenthums
  an  Sklaven  handle,  ohne  Rücksicht  auf  den  Werth  des
sonstigen  Objektes  die  Berufung  des  Oberbundesgerichts  gestattet
sein  solle;  ein  drittes  Gesetz  war  —  wie  v.  Hoıst  es  nach  dem
Vorgange  Karp’s  nennt  —  das  Sklavenjagdgesetz  (fugitive  slave
law),  dessen  Vollstreckung  einer  nach  Bedürfniss  festzusetzenden
Zahl  von  Kommissionären,  welche  von  den  Circuitcourts  der  Vereinigten
  Staaten  und  den  Superior  Courts  der  Einzelstaaten  zu
ernennen  waren,  vorbehalten  wurde.  Diese  Beamten  wurden  ermächtigt,
  wie  ein  Gerichtshof  über  alle  Klagen  auf  Auslieferung
flüchtiger  Sklaven  zu  erkennen;  als  Beweismittel,  welches  genügte,
um  daraufhin  einen  entlaufenen  Sklaven  seinem  angeblichen  Eigenthümer
  oder  dessen  Agenten  zu  überliefern,  sollten  zwei  Zeugenaussagen
  über  die  Flucht  dieses  Sklaven  und  eine  eidliche  Erklärung
  über  die  Identität  der  betreffenden  Person  genügen.
Schliesslich  wurde  in  das  Kompromiss  noch  ein  Gesetz  aufgenommen,
  welches  den  Sklavenhandel  im  Distrikt  von  Columbia
verbot.  An  dieses  durch  die  fraglichen  Gesetze  geschaffene  Kompromiss,
  das,  wie  v.  HoLST  sehr  richtig  andeutet,  unter  beschönigender
  Form  die  weitgehendsten  Forderungen  der  Sklavenhalter
  befriedigte  und  namentlich  in  dem  Sklavenjagdgesetze  die