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Hand  haben  solle.  Das  ganze  Raisonnement  war,  wie  gesagt,
ein  ausserordentliches  dialektisches  Kunststück,  das  namentlich
in  dem  damaligen  Führer  der  Sklavenhalterpartei,  DoveLAs,  einen
sehr  geschickten  Vertreter  fand.  Hier  kann  das  Einzelne  nicht
näher  besprochen  werden,  sondern  genügt  es  zu  zeigen,  wie  auf
diese  Weise  das  Schicksal  jedes  Territoriums  hinsichtlich  der
Sklaverei  abhängig  wurde  von  der  zufälligen  Stimmung  der  jeweiligen,
  zur  Zeit  der  Organisation  gerade  im  Lande  befindlichen
Bevölkerung  über  diese  Frage;  ja  noch  weiter:  für  jedes  Territorıum
  insbesondere,  das,  wie  Nebraska,  zur  Zeit  seiner  Organisation
  von  Weissen  fast  noch  gar  nicht  bewohnt  war,  musste
versucht  werden,  wenn  man  sich  dieses  Ausdruckes  bedienen
darf,  einen  Bevölkerungsschub  zu  veranstalten,  bei  dem  selbstverständlich
  freie  und  sklavenhaltende  Staaten  es  einander  möglichst
  zuvorzuthun  sich  bestrebten.  Hinsichtlich  Nebraskas  war  es
nun  ganz  unzweifelhaft,  dass  daselbst,  namentlich  im  nördlichen
Theile,  der  von  den  Sklavenstaaten  völlig  getrennt  lag,  die
Sklaverei  wenig  Anklang  finden  würde;  eben  desshalb  beschloss
man  nunmehr,  das  Territorium  zu  theilen  und  zwei  selbständige
daraus  zu  machen:  dem  nördlicheren,  der  Sklaverei  unbedingt
verlorenen  beliess  man  den  Namen  Nebraska,  den  südlichen,  der
in  unmittelbarer  geographischer  Verbindung  mit  den  Südstaaten
stand  und  darum  auch  seinerseits  Hoffnung  auf  Durchführung
der  eigenthümlichen  Institution  innerhalb  seiner  Grenzen  erweckte,
bezeichnete  man  als  Kansas.  Im  Jahre  1854  wurde  die  Kansas-Nebraska-Bill
  im  Sinne  von  Doveras  passirt.  Die  Sklavenhalter
feierten  damit  unstreitig  ihren  glänzendsten  Sieg;  aber  die  Reaktion
  blieb  nicht  aus:  sechs  Jahre  später  entbrannte  der  Bürgerkrieg,
  der  schon  jetzt  in  Kansas  ein  würdiges  Vorspiel  fand.  Die
Nordstaaten  sorgten  nicht  minder  als  die  Südstaaten  für  Zuzug
in  das  Territorium,  in  welchem  nach  dem  Missouri-Kompromiss
die  Sklaverei  unbedingt  hätte  verboten  sein  müssen;  beide  Parteien
  stiessen  mit  leicht  erklärlicher  Heftigkeit  auf  einander;  es
kam  zu  regelrechtem  Kampfe,  soweit  ein  solcher  in  diesem  Falle
überhaupt  denkbar  war;  schliesslich  thaten  sich  zwei  gesetzgebende
Gewalten  auf,  so  dass  der  Kongress  in  Washington  nicht  umhin
konnte,  sich  mit  der  Angelegenheit  wieder  zu  befassen.  Diese
Vorgänge  lieferten  den  besten  Beweis  für  die  Unhaltbarkeit  der
Lehre  von  der  Squattersouveränetät  bezw.  Nichtintervention;  am