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gedeutete  Art  lässt  sich  feststellen,  was  geltendes  Recht  ist,  wenn
es  gleich  bisher  vielleicht  nur  selten  als  solches  erkannt  worden
ist;  und  die  amerikanische  Konstitution  hat  am  wenigsten  Ursache,
  bei  einer  systematischen  Behandlung  ihres  Inhaltes  die
gewaltigen  Fortschritte  zu  scheuen,  welche  die  Wissenschaft  seit
Erlass  derselben  gemacht  hat,  denn  der  eigentliche  Urheber  dieses
Werkes,  Auzxanper  Hamıvton,  war  den  Anschauungen  seiner
Zeitgenossen  in  vieler  Hinsicht  ein  gut  Stück  voraus.  In  jener
Epoche,  da  die  französische  Revolution  begann,  alle  historischen
Ueberlieferungen  einfach  über  den  Haufen  zu  werfen,  das  lebendige
Gebilde  des  Staates  aus  einer  rein  willkürlichen  wissenschaftlichen
Hypothese  herauszukonstruiren,  und  die  mannigfachen,  ebenfalls
ziemlich  willkürlich  herausgeklügelten  Menschenrechte,  sowie  die
Theilung  der  Staatsgewalt  für  die  unerlässliche  Grundlage  des
öffentlichen  Wohles  zu  erklären,  hatten  all  diese  Lehren,  wie  es
ja  überhaupt  und  namentlich  mit  Rücksicht  auf  die  damaligen
Beziehungen  der  Vereinigten  Staaten  zu  Frankreich  natürlich  war,
einen  fruchtbaren  Boden  in  der  jungen  Republik  jenseits  des
Ozeans  gefunden  und  sicherlich  wäre  ihnen  eine  noch  viel  grössere
Berücksichtigung  in  der  Konstitution  zu  Theil  geworden,  wenn
nicht  eben  HımıtLron  im  Verein  mit  einigen  Geistesverwandten,
theils  in  völliger  Erkenntniss  der  in  jener  revolutionären  Doktrin
enthaltenen  Irrthümer,  theils  mit  dem  vielleicht  nicht  ganz  geklärten,
aber  doch  unbewusst  richtigen  Gefühle  des  scharfsichtigen  Staatsmannes
  verstanden  hätte,  der  herrschenden  Gährung  gegenüber  auf
die  Anerkennung  jener  Grundsätze  hinzuarbeiten,  welche  dann  freilich
  im  Laufe  der  Zeiten  —  namentlich  im  Hinblick  auf  den  Fortgang
  des  revolutionären  Schauspiels  in  Frankreich  —  sich  immer
mehr  läuterten  und  die  wesentlichste  Grundlage  des  modernen
allgemeinen  Staatsrechtes  bilden.  Daraus  erklärt  sich,  dass  man
im  Stande  ist,  die  Konstitution  von  1789  den  modernen  Anschauungen
  sehr  wohl  anzupassen;  und  daraus  wieder,  aber  auch
allein  daraus  ergibt  sich,  dass  sie  sicherlich  für  eine  geraume
Zeit  noch  einen  durchaus  geeigneten  Rahmen  für  das  öffentliche
Leben  der  Vereinigten  Staaten  bilden  wird.