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einem  anderen  Sinne  auffasse,  ist  der  Abgeordnete  v.  Bennicsen.  Er  bemerkt,
  nachdem  er  vorausgeschickt,  dass  er  seine  Abstimmung,  welche  von
der  in  der  Vorberathung  abweiche,  mit  einigen  Worten  motiviren  werde:
„Ich  will  nur  im  Vorübergehen  erklären,  dass  ich  die  Vorlage
  derRegierungennach  ihrem  Sinne  dahin  auffasse,  dass
durch  dieselbe  das  Zahlen  einer  Entschädigung  an  einen
Abgeordneten  ausPrivatmitteln  nicht  ausgeschlossen  werden
  sollte,  noch  ausgeschlossen  werden  konnte.  Ich  würde
es  allerdings  für  wünschenswerth  halten,  wenn  von  Seiten  des
Herren  Vorsitzenden  der  Bundeskommissarien  in  dieser  Hinsicht
  noch  eine  Erläuterung  erfolgte  ?).

Indessen  diese  nach  der  Auffassung  des  Abgeordneten  v.  BENNIGSEN
wünschenswerthe  Erläuterung  vom  Bundesrathstische  ist  bis  zur  Abstimmung
über  Art.  29  nicht  gegeben.  Der  Präsident  der  Bundeskommissarien  hatte
sich  inzwischen  entfernt.

Dagegen  ergriff  nach  v.  Bennissen  der  Abgeordnete  Graf  ScHwERIN
noch  das  Wort  und  bemerkte!?)  im  Gegensatze  zu  dem  Abgeordneten
v.  BEnNIssEn,  dass  er  entgegen  seiner  früheren  Abstimmung  jetzt  für  den  Art.  29
stimmen  werde,  wenngleich  dadurch  verhindert  werde,  dass  die  Wähler  den
Männern  ihres  Vertrauens  das  Mandat  übertrügen,  sofern  sie  nicht  zugleich
die  Bedingungen  erfüllten,  auch  drei  Monate  des  Jahres  ohne  Entschädigung
in  Berlin  leben  zu  können.  Es  werden  die  Mittelparteien,  so  heisst  es
weiter,  der  intelligente  Bürgerstand,  der  nicht  in  der  Lage  ist,  ohne
eine  Entschädigung  in  Berlin  auf  längere  Zeit  zu  leben,  je  länger  je  mehr
aus  der  Versammlung  verschwinden.  Trotzdem  stimme  ich  und  viele  meiner
politischen  Freunde  mit  vollem  Bewusstsein  heute  für  die  Regierungsvorlage
und  zwar  lediglich  aus  den  Gründen,  welche  wir  aus  den  Worten  entnehmen,
  die  der  Herr  Präsident  der  Bundeskommissarien  uns  heute  vorgetragen
hat  —  dass  nämlich  das  Verfassungswerk  scheitern  würde,  wenn  Diäten
bewilligt  oder  zugelassen  würden.  Der  Art.  29  des  Entwurfs  wurde  hierauf
mit  grosser  Majorität  angenommen.

Aus  dem  Vorstehenden  ergibt  sich,  dass  die  Aeusserungen  des  Abgeordneten
  v.  Bennissen  auf  die  Abstimmung  eines  grossen  Theils  der  Abgeordneten
  von  gar  keinem  bestimmenden  Einfluss  gewesen  sind,  sonst
würde  man  wohl  zuvor  die  zustimmende  Erklärung  eines  Bundeskommissars
abgewartet  oder  nochmals  in  Anregung  gebracht  haben.  Denn  dass  in
einer  späteren  Sitzung  irgend  ein  Abgeordneter  nochmals  auf  die  v.  Ben-NissEN'sche
  Aeusserung  zurückgekommen  und  dass  einem  solchen  Redner
bei  Berathung  eines  ganz  anderen  Artikels  der  Verfassung  nochmals  das
Wort  zu  Art.  29  des  Entwurfs  gestattet  werden  würde,  —  diese  und  ähnliche
  Möglichkeiten  waren  damals  nicht  vorauszusehen.

Aus  dem  Stillschweigenaber  der  Bundeskommissarien  zu  der  Aeusserung
  des  Abgeordneten  v.  Bennissen  kann  auf  ein  Einverständniss  mit
derselben  nicht  geschlossen  werden,  da  ja  ausdrücklich  eine  Erklärung  vom

12)  Stenograph.  Berichte  S.  709.
18)  Stenograph.  Berichte  S.  710.