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blick  auf  die  folgenden  kritischen  Erörterungen,  theils  im  eigenen  Interesse
des  Verfassers.

Was  das  Werk  besonders  werthvoll  macht  und  ihm  allgemeine  Beachtung
  zu  verschaffen  geeignet  ist,  das  ist  nach  meiner  Ansicht  die  Methode
der  Behandlung.  In  der  deutschen  Literatur  des  Verwaltungsrechts  mit
Einschluss  der  neuesten,  mit  Umsicht  und  Gelehrsamkeit  verfassten  Lehrund
  Handbücher  fehlt  es  an  der  bewussten,  klar  erkannten  und  fest  durchgeführten
  Trennung  des  Verwaltungsrechts  von  der  Verwaltungslehre.
Man  geht  von  den  Bedürfnissen  des  staatlichen  und  gesellschaftlichen  Lebens,
von  den  Aufgaben  und  Zwecken  des  Staates  aus;  man  gruppirt  die  staatliche
Thätigkeit  nach  den  sich  hieraus  ergebenden  Verwaltungszweigen  und  glaubt
in  einer  Zusammenstellung  und  allenfalls  Erläuterung  der  auf  jeden  einzelnen
Zweig  bezüglichen  Vorschriften  die  Aufgabe  des  Verwaltungsrechts  erschöpft
zu  haben.  Um  nicht  ein  blosses  Register  der  betreffenden  Vorschriften  zu
geben,  was  doch  gar  zu  trocken  wäre,  verbrämt  man  dasselbe  mit  einer
Erörterung  darüber,  wie  der  Staat  dazu  gekommen  sei,  solche  Vorschriften
zu  erlassen.

Beispiele  dafür  bietet  jeder  beliebige  Abschnitt  jedes  beliebigen  „Verwaltungsrechts®.
  In  einem  der  neuesten  und  besten  Werke  über  diese
Materie,  dem  Lehrbuch  von  Eoc.  Lönıns,  lesen  wir  S.  374:  „Das  Wasser
ist  nicht  nur  ein  Element  der  Bodenverbesserung.  Das  Wasser  dient  durch
seine  Tragkraft  dem  Verkehr,  durch  seine  Triebkraft  dem  Gewerbe,  durch
seine  Nährkraft  und  andere  physische  Eigenschaften  den  mannigfachsten
Zwecken  des  persönlichen  und  wirthschaftlichen  Lebens.“  An  einer  andern
Stelle  desselben  Werkes  (S.  422)  wird  hervorgehoben,  dass  die  Beschränkungen
  des  Waldeigenthums  heute  nicht  mehr  beruhen  „auf  der  Furcht  vor
Holzmangel  oder  auf  der  Sorge  für  Erhaltung  schöner  Jagdgründe,  sondern
auf  dem  von  der  Wissenschaft  und  Erfahrung  geführten  Nachweis,  dass  die
Verwüstung  der  Wälder  den  nachtheiligsten  Einfluss  auf  das  Klima  und
damit  auf  die  ganze  Natur  des  Landes  und  auf  die  Volkswirthschaft  ausübt.“
Wir  finden  in  allen  Werken  über  Verwaltungsrecht,  dass  zur  Förderung  der
Viehzucht  die  Sorge  für  Zuchtvieh,  dass  insbesondere  für  die  Pferdezucht
die  Einrichtung  von  Gestüten  gehöre;  dass  man  der  Feuersgefahr  mit  Spritzen,
dagegen  der  Wassergefahr  mit  Deichen  begegnet;  dass  zur  Förderung  des
Verkehrs  Strassen,  Kanäle,  Eisenbahnen,  zur  Hebung  des  Handels  und  des
Geldumlaufs  Börsen  und  Banken  für  nützlich  gehalten  werden.  Um  diese
Sätze  auf  die  Höhe  der  Wissenschaft  zu  erheben,  werden  sie  „historisch
entwickelt“,  mit  Zeugnissen  aus  dem  Alterthum  und  dem  Mittelalter,  mindestens
  aber  aus  dem  16.  und  17.  Jahrhundert  belegt.  Auch  die  ethischen
Gesichtspunkte  kommen  zu  ihrem  Rechte.  In  dem  erwähnten  Werke,  das  ich
wegen  seiner  anerkannten  Vorzüglichkeit  als  Repräsentanten  der
Richtung  wähle  und  das  verhältnissmässig  am  meisten  juristische  Erörterungen
enthält,  heisst  es  z.  B.  S.  727:  „Der  Genuss  von  berauschenden  Getränken
ist  an  sich  nicht  unsittlich;  er  wird  erst  unsittlich,  wenn  er  durch  Uebermass
  eine  schädliche  Wirkung  auf  Körper  und  Geist  ausübt.  Sofern  indess
der  Einzelne  durch  übermässigen  Genuss  von  berauschenden  Getränken  nur
sich  selbst  schädigt,  ist  es  nicht  Aufgabe  des  Staats  hiergegen  einzuschreiten
und  den  Einzelnen  gegen  die  Folgen  der  eigenen  Unsittlichkeit  zu  schützen.
Da  aber,  wo  die  Trunksucht  in  dem  Volke  oder  in  einzelnen  Kreisen  desselben
  eine  traurige  Herrschaft  gewonnen  hat,  ergreifen  die  schädlichen
Folgen  derselben  in  stetigem  Wachsthum  die  Familie,  die  Gesellschaft  und
den  Staat  und  drohen  die  Grundlagen  eines  gesunden  Familien-  und  Staats-