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setzen  hatten!).,  Aller  dieser  inländischen  und  auswärtigen
Landesherren,  worunter  also  grosser  europäischer  Mächte,  wussten
sich  die  freiheitsstolzen  rhätischen  Gemeinden  mit  einer  Geschicklichkeit
  und  Ausdauer  allmählich  zu  entledigen,  beziehungsweise
  deren  an  sich  ganz  berechtigte  T'heilnahme  an  der  Politik
des  Landes  auf  ein  blos  ökonomisches  Verhältniss  herunterzudrücken,
  die  ihre  würdige  geschichtliche  Darstellung  noch  nicht
gefunden  hat,  so  dass  schliesslich  auch  hier,  wie  im  Wallis,  der
einheimische  Staat  die  Oberhand  über  alle  anderen  Gewalten
erlangte.  Wenn  man  mit  unbefangenem  Auge  den  Einfluss
studiren  will,  den  die  beständige  Theilnahme  an  grösseren  Angelegenheiten
  auf  Geist  und  Character  eines  Volkes  ausüben,  so
bietet  hiezu  die  Graubündnerische  Geschichte,  die  leider  bisher
nur  in  mangelhaften  Darstellungen  und  ohne  eigentliche  Benützung
der  vorhandenen  reichhaltigen  Landesarchive  besteht,  Anlass,
wobei  wir  nicht  verschweigen  wollen,  dass  es  auch  hier  eine  Zeit
gab,  in  welcher  ein  gewisses  Streben  nach  moderner,  etwas  mehr
schablonenhafter  Staatsordnung  die  Referendumseinrichtung  als
die  eigentliche  Quelle  aller  landesüblichen  Unordnung  bezeichnete.
Es  gibt  eben  immer  Leute,  denen  äussere  Gleichmässigkeit  in
allen  Verhältnissen,  gewissermassen  ein  regelmässiger  Kasernen-Styl
  des  Staatsgebäudes  als  das  Ideal  vorschwebt,  nach  dem  zu
streben  sei,  und  die  für  die  historischen  Ecken  und  Winkel
einer  aus  vielen  successiven  Entstehungsphasen  hervorgegangenen,
daher  etwas  alterthümlichen  und  unregelmässigen,  aber  dafür  wohnlichen
  und  behaglichen  Bauart  kein  rechtes  Verständniss  haben.
Die  modernen  Staatsmänner  der  anderen  Cantone  vollends  betrachteten
  viele  Jahre  hindurch  Graubünden  mit  seinen  Staatseinrichtungen
  als  eine  Art  von  gesetzlosem  Lande  (sie  konnten
sich  ja  dafür  schon  auf  Schiller  berufen)  und  massen  alles,
was  dort  mangelhaft  war  oder  ihnen  wenigstens  so  erschien,  vorzugsweise
  dem  Referendum  bei!?).  Dass  dasselbe  hingegen  das

12)  Vgl.  hierüber  Hırry  „Vorlesungen  über  die  Politik  der  Eidgenossenschaft“.
  Bern  1875.

18)  Einzelne  solcher  Vorurtheile  und  fables  convenues,  z.  B.  die,  dass
des  Referendums  wegen  keine  ordentliche  Forstaufsicht  in  Graubünden  bestanden
  habe,  kann  man  noch  heute  mitunter  hören.