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schen  Volksanfragen  ist  die  den  Frieden  von  Nyon  mit  dem
Herzog  Carl  Emanuel  von  Savoyen  betreffende.  Dieser  Fürst
suchte,  nachdem  Savoyen  bereits  im  Jahre  1564  durch  den  sog.
Lausanner-  Vertrag,  einen  Schiedsspruch  der  11  eidgenössischen
Orte  gegen  Bern  und  Freiburg,  den  Besitz  von  Chablais,  Faucigny
Gex  gegen  definitive  Verzichtleistung  auf  das  Waadtland  wieder
erlangt  hatte,  auch  der  Stadt  Genf  wieder  mächtig  zu  werden,
welche  seit  1584  „als  ein  Schlüssel  der  Eidgenossenschaft“  unter
dem  gemeinsamen  Schutze  von  Zürich  und  Bern  stand.  Die
Berner,  denen  dieser  Schutz  zunächst  oblag,  hatten  auf  den  Vorschlag
  Frankreichs  den  französischen  Gesandten,  Herrn  von  Sancy
mit  einer  Subsidie  von  100,000  Thalern  zum  Krieg  gegen  Savoyen
gedungen  ?*),  der  jedoch  so  wenig  energisch  geführt  wurde,  dass
sie  nach  einem  ebenfalls  vergeblichen  Versuche,  ihn  selbst  besser
zu  führen,  muthlos  einen  in  der  Schweizergeschichte  berüchtigten
Friedens-Vertrag  vom  11.October  1589  abschlossen,  durch  welchen
sie  sich  verpflichteten  „wenn  der  Herzog  Rechtsame  und  Ansprache
suchen  wolle  mit  Gewalt  der  Waffen  oder  des  Rechtens  gegen
die  von  Genf,  diesen  keine  Gunst  noch  Hülfe  beweisen,  sondern
sich  entziehen  zu  wollen  aller  Dinge  des  Kriegs“  ?°).  Dieser  Vertrag
der  das  „protestantische  Rom“,  den  Schlüssel  des  eigenen  Landes
preisgeben  und  den  man  damals  sogar  der  Bestechlichkeit  des
bernischen  Schultheissen  zuschreiben  wollte?°),  wurde  von  dem
souveränen  Grossen  Rath  in  Bern  ratifizirt  und  bereits  auf

 

 

?!)  Sie  hatten  ihm  blos  3  Regimenter  von  Bern  und  ihren  Verbündeten
Solothurn  und  Graubünden  zur  Disposition  gestellt.  Der  Krieg  drehte  sich
namentlich  um  das  pays  de  Gex,  welches  zuletzt  in  den  Händen  des  Herzogs
blieb  und  von  demselben  sodann  im  Jahre  1600  an  König  Heinrich  IV.  von
Frankreich  gegen  das  Marquisat  Saluzzo  ausgetauscht  wurde.  Seither  besitzt
Frankreich  dieses  Ländchen  diesseits  der  Jurakette,  von  welchem  nur  ein
kleines  Stück  1815  an  die  Eidgenossenschaft  kam.

25)  Dieser  Art.  5  des  Nyoner  Friedens  bezog  sich  zurück  auf  einen
früheren  Schiedsspruch  zu  Payerne  1531,  wornach  den  Herzogen  von  Savoyen
das  sogenannte  Vidomat  in  der  Stadt  Genf  anerkannt  worden  war,  welches
jedoch  seither  längst  nicht  mehr  bestand.

2)  Dass  derselbe  wirklich  aus  solchen  Gründen  und  nicht  blos  aus
Mattherzigkeit  den  Vertrag  schloss,  ist  nicht  wahrscheinlich.  Er  wurde
jedoch  abgesetzt  und  später  verpflichtet,  sich  vor  den  Landgemeinden  zu
rechtfertigen,  talls  dieselben  auf  ihrer  Beschuldigung  beharren  sollten.