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Verständnisse  der  politischen  Geschichte  der  modernen  Schweiz
und  besonders  der  allgemeinen  Bewegung  beiträgt,  welche  im
Laufe  der  letzten  Jahrzehnte  in  Bezug  auf  „Erweiterung  der
Volksrechte“  stattgefunden  hat,  dass  die  modernen  Repräsentativverfassungen
  bei  uns  nichts  „Volksthümliches“,  keine  Concession
an  den  erwachenden  Volksgeist  gewesen  sind,  wie  in  den  Monarchien
  Europa’s,  sondern  im  Gegentheil  bei  ihrer  ersten  Einführung
  im  Jahre  1798  etwas  Frremdartiges,  vom  Auslande  her
Importirtes,  späterhin,  nach  1815  und  1830,  ein  blosses  Surrogat
  für  die  alte  Aristokratie,  eine  Aurdehnung  des  Regiments
auf  eine  etwas  grössere  bevorzugte  Olasse  von  Bürgern,  die  mitunter
  beinahe  ein  neues  Herrenthum  wurde.  Daher  sind  diese  parlamentarischen
  Körper  in  der  Schweiz  niemals  eigentlich  populär
gewesen,  wie  etwa  das  Parlament  in  England,  die  süddeutschen
Kammer  u.  s.  w.  Selbst  die  heutigen  Repräsentantenversammlungen
  in  der  Eidgenossenschaft  und  den  Cantonen  werden  nicht
sowohl  als  die  eigentlichen  Vertreter  der  Volksinteressen  angesehen,
  sondern  als  ein  Stück  Regierungsmaschinerie,  das  zwar
nothwendig  ist,  gegen  das  man  sich  aber  sichern  muss  und  gegen
welches  Opposition  zu  organisiren  jederzeit  nicht  schwer  fällt.
Diese  Anschauung  hat  grossen  Antheil  an  der  Einführung
des  modernen  Referendums  sowohl  in  den  Cantonen  als  in  der
Eidgenossenschaft  gehabt,  in  welcher  letzteren,  namentlich  in  der
Mitte  der  Sechziger  Jahre,  die  Bundesversammlung  keineswegs
sehr  beliebt  war  °®).  Umgekehrt  hat  noch  heute  das  Referendum
  in  den  gebildeten  Classen,  welche  von  der  Ansicht  ausgehen,
  zur  Herrschaft  naturgemäss  berufen  zu  sein,  seine  zahlreichsten
  Gegner.  Eine  Art  von  bevorzugter  Olasse  macht  sich
auch  in  den  freiesten  staatlichen  Zuständen  immer  geltend.  Am
bezeichnendsten  dafür  sind  die  ältesten  schweizerischen  Demo-.
  8)  Die  ‚Gruppe  ständiger  Mitglieder  derselben  aus  den  grösseren  Cantonen,
  die  viele  Jahre  lang  ihre  Sitze  behielten,  wurden  damals  allgemein
mit  dem  odiösen  Titel  „Bundesbarone“  bezeichnet,  ähnlich  wie  man  in  der
amerikanischen  Republik  vor  dem  Secessionskriege  von  „Sclavenbaronen“
sprach,  und  der  allgemeine  Wunsch  diese  Herren  etwas  niederzudrücken,
ist  bei  dem  sonst  auffallend  plötzlichen  Erfolg  des  Referendums,  das  noch

kurze  Zeit  zuvor  als  eine  rhätische  Curiosität  gegolten  hatte,  nicht  ganz  zu
übersehen.