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zum  Jahre  1869  dauert,  die  Versuche  mit  einzelnen  Formen  des
heutigen  Referendums  und  der  Initiative.  Der  erste  Canton,
der  dies  Beides  einführte,  war  der  Canton  Waadt.  Es  geschah  im
Jahre  1845,  und  in  der  Weise,  dass  über  alle  Vorschläge  in  den
Gemeinden  abzustimmen  sei,  welche  der  Grosse  Rath  spontan  oder
auf  Begehren  von  8000  Bürgern  an  dieselben  bringe.  Im  Jahre
1861  wurde  diess  etwas  modificirt  und  mit  einem  sog.  Finanzreferendum
  erweitert.  Sodann  folgten  Schwyz  und  Zug,  welche
im  Jahre  1848  nach  dem  Sonderbundskrieg  ihre  historischen  Landsgemeinden
  beseitigten  und  dafür  Referendum  und  Initiative  einführten
  **),  dann  Wallis  1852  mit  Finanzreferendum,  Aargau  1852
mit  Initiative.  Alle  diese  Verfassungsänderungen  hatten  etwas
Tastendes  an  sich  und  verriethen  eine  gewisse  Unsicherheit  über
die  principielle  Frage,  ob  man  dem  Volke  wirklich  das  nöthige
Verständniss  für  seine  Angelegenheiten  zutrauen  könne,  oder  es
unter  der  bisherigen  Vormundschaft  der  gebildeten  Elemente
belassen  solle.  Schritte  von  wirklicher  Bedeutung  in  dieser
ganzen  Zeit  vor  1869  waren  die  Einführung  des  sogen.  Finanzreferendums
  in  Neuenburg  1858,  wornach  für  Staatsausgaben
  von  einer  bestimmten  Grösse  (hier  500  000  Fres.)  die
Volksgenehmigung  einzuholen  sei  (eine  Form  der  Volksanfrage,
die  von  da  ab  anfing,  beliebt  zu  werden)  und  die  Einführung
eines  obligatorischen  Referendums  über  alle  allgemein
verbindlichen  Beschlüsse  und  Verträge  der  repräsentativen  Behörde
(in  jährlich  zweimal  regelmässig  abzuhaltenden  Gemeindeversammlungen),
  welche  in  Baselland  im  Jahre  1863  erfolgte.  Zum
ersten  Male,  seit  die  Ideen  einer  Volksbetheiligung  an  der  Gesetzgebung
  auftauchten,  hatte  nun  ein  Canton  —  allerdings  eine
durch  ihren  Radicalismus  seit  ihrer  Entstehung  in  den  Jahren
1832—33  etwas  verdächtige  Bauernrepublik,  auf  die  man  damals
noch  mitunter  Seitens  der  staatsmännischen  Kreise  mit  dem  halb
misstrauischen,  halb  mitleidigen  Lächeln  blickte,  das  ihre  staatlichen
  Anfänge  begleitet  hatte  *)  —  es  gewagt,  grundsätzlich

#6)  Schwyz  hat  noch  Bezirkslandsgemeinden  beibehalten.

#7)  Diess  wackere  Völklein,  das  zu  den  tüchtigsten  der  deutschen
Schweiz  gehört,  war  anfänglich:  bei  seiner  allzu  raschen  Losreissung  von  der
Stadt  in  den  Jahren  1832—1833  der  Regierung  allerdings  ungewohnt  ge-