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wieder  an  den  allgemeinen  gesunden  Menschenverstand  seiner
gesammten  Bevölkerung  zu  glauben.

Von  da  ab  kam  der  Stein  in’s  Rollen.  Treibendes  Motiv  wurde
die  oben  bereits  berührte  zunehmende  Impopularität  der  eidgenössischen
  Bundesversammlung.  Namentlich  hatte  die  souveräne  Machtvollkommenheit,
  mit  der  dieselbe  im  Jahre  1864  einen  Handelsvertrag
  mit  Frankreich  abschloss,  der  den  Franzosen  (in  specie
den  französischen  Juden)  die  unbedingte  freie  Niederlassung  in  der
ganzen  Schweiz  gewährleistete,  welche  damals  noch  nicht  alle
eigenen  Bürger  beanspruchen  konnten,  die  Missstimmung  Vieler
gegen  dieses  Repräsentanzsystem  hervorgerufen  und  gleichzeitig
hatte  eine  angebahnte  Partial-Revision  der  Bundesverfassung  vom
14.  Januar  1866,  die  diese  und  andere  Missstände  beseitigen
sollte,  einen  so  geringen  Erfolg  gehabt  *),  dass  von  da  ab
allgemein  an  eine  grössere,  grundsätzliche  Revision  gedacht  wurde.
Aus  dieser  bewegten  Zeit,  in  welcher  das  obligatorische  Referendum,
wie  es  Jahrhunderte  lang  schon  in  einzelnen  Oantonen  bestanden
hatte,  zuerst  nur  schüchtern  sein  aus  der  guten  Gesellschaft  verbanntes
  Angesicht  erhob,  bevor  es  nach  und  nach  aus  dem
Aschenbrödel  zur  Königin  wurde,  stammt  der  grössere  Theil  der
schweizerischen  Literatur  über  diese  Frage  *°).

wesen  und  es  gingen  über  den  dortigen  Volksstaat  allerlei  Anekdoten  im
Lande  herum.  So  sollte  u.  a.  der  erste  Finanzdirector  den  Baarbestand  der
Staatskasse  beständig  in  einer  Schweinsblase  in  der  Tasche  getragen  haben,
um  jederzeit  bereit  zu  sein,  dieselbe  in  natura  zur  Revision  vorlegen  zu
können.

#8)  Von  8  vorgelegten  Revisionspunkten  war  mit  knapper  Mehrheit  ein
einziger  durchgedrungen.

4%)  Vgl.  ausser  der  oben  citirten  historischen  Broschüre  von  STÜRLER,
namentlich  die  interessante  Schrift  von  Duss,  des  geistreichsten  Gegners  des
Referendums,  „Die  schweizerische  Demokratie  in  ihrer  Fortentwicklung“.
1868.  Ferner  GeneeL,  Aphorismen  über  demokratisches  Staatsrecht  1864
und  die  Erweiterung  der  Volksrechte  1868.  Ebenso  meine  oben  citirte
Broschüre  „Theoretiker  und  Idealisten  der  Demokratie“  1868,  welche  mit  den
Worten  schliesst:  „Der  Stein,  welchen  die  Bauleute  verwerfen,  wird  sicherlich
noch  zum  Eckstein  werden.“  Dass  diess  schon  im  nächsten  Jahre  beginnen
und  schon  nach  6  Jahren  zu  der  Anerkennung  des  Referendums  für  die
Eidgenossenschaft  selbst  führen  werde,  glaubte  ich  allerdings  damals  so
wenig,  als  die  zahlreichen  Gegner  dieser  Institution.