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Innert  14  Jahren  von  diesem  Zeitpunkte  an  gingen  sämmtliche
  Cantone  der  Eidgenossenschaft  mit  Ausnahme  eines  einzigen,
sowie  diese  selbst  von  dem  Repräsentativsystem  ab  und  zu  einer
mehr  oder  weniger  directen  Volksgesetzgebung  über.  Entscheidend
war  besonders  das  Jahr  1869,  in  welchem  die  Oantone  Zürich,
Bern,  Thurgau  und  Solothurn  alle  das  obligatorische
Referendum,  sogar  verbunden  mit  Initiative  (ausser  in  Bern)  einführten.
  Der  Canton  Aargau  folgte  in  gleicher  Weise  schon
ım  folgenden  Jahre  1870.

Dermalen  sind  nun  sämmtliche  Cantonalverfassungen  der  Schweiz
mit  einziger  Ausnahme  derjenigen  von  Freiburg  rein  oder  gemischt-demokratisch,
  d.  h.  überall  hat  das  Volk  entweder  obligatorisch,
  ohne  Stellung  eines  Begehrens,  das  Recht  der  Bestätigung
  der  Gesetze,  welche  die  Grossen  Räthe  erlassen,  (wenn  es
sie  nicht  direct  auf  Landsgemeinden  sich  gibt)  oder  es  ist
ihm  wenigstens  unter  gewissen  gesetzlich  vorgesehenen  Formen
des  Begehrens,  oder  in  Bezug  auf  bestimmte  Angelegenheiten
ein  solches  Recht  eingeräumt  °°).  Im  Einzelnen  ist  die  Verfassungskarte
  namentlich  in  Bezug  auf  die  Bedingungen  des  sogenannten
„beschränkten“  oder  „facultativen“  Referendums,  ferner  in  Bezug
auf  das  sogenannte  „Finanzreferendum“  und  auf  die  „Initiative“
noch  ziemlich  bunt  und  es  wird  fortwährend  mittelst  Partialrevisionen,
  welche  seit  dem  Jahre  1874  sehr  häufig  geworden
sind,  an  diesen  cantonalen  Bestimmungen  geändert,  so  dass  jede  Darstellung
  derselben  in  Kurzem  an  Werth  verliert  und  einzelne  sich
auch  zu  widersprechen  scheinen,  wenn  sie  in  wenig  auseinanderliegenden
  Zeitpunkten  geschrieben  sind.  Wichtig  ist  dermalen  für
den  Fernerstehenden  nur  zu  wissen,  dass  diese  Volksrechte  so  zu
sagen  überall  bestehen  und  seit  ungefähr  15  Jahren  allmählich
vorherrschend  geworden  sind,  sowie  dass  die  Tendenz  der  Zeit,

0)  Zuletzt  sind  Genf  1879  und  Tessin  1883  von  dem  reinen  Repräsentivsystem
  durch  partielle  Verfassungsrevisionen  zu  dem  (facultativen)
Referendum  übergegangen.  In  Freiburg,  das  jetzt  allein  noch  repräsentativer
  Canton  ist,  wurde  bereits  einmal  ein  solcher  Vorschlag  gemacht
und  gerade  gegenwärtig  scheint  die  liberale  Partei  dieses  Cantons  neben
andern  zeitgemässen  Forderungen  auch  diese  neuerdings  ernstlich  in  ihr
Programm  aufnehmen  zu  wollen.

 