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erwähnt,  von  dem  Jahre  1864  ab  die  Rede.  Die  in  Folge  des
französischen  Handelsvertrages  von  diesem  Jahre  mehr  in  das
allgemeine  Bewusstsein  getretene  Thatsache,  dass  die  Bundesverfassung
  vom  12.  Sept.  1848  in  ihren  Artikeln  41  und  48  die
freie  Niederlassung  und  Rechtsgleichheit  nicht  allen  schweizerischen
Bürgern,  sondern  nur  denjenigen  garantire,  welche  zwei  bestimmten
privilegirten  Religionsbekenntnissen  angehören,  war  die  äussere  Veranlassung
  zu  einer  Abänderung  dieser  Verfassung,  die  sich  auch  in
anderen  Punkten  etwas  überlebt  hatte.  Dazu  kam  der  positive
Wunsch  der  demokratischen  Parteien  die  Allmacht  der  Bundesversammlung,
  die  sich  in  dieser,  sowie  in  noch  anderen  Fragen
gezeigt  hatte,  einigermaassen  zu  beschränken  °*).  Dennoch  enthielt
der  erste  Vorschlag  zu  einer  partiellen  Revision  der  Bundesverfassung
  unter  seinen  neun  Punkten  eine  solche  Vorlage  nicht
und  auch  in  den  Commissionen  der  Bundesversammlung,  welche
diese  Revisionspunkte  vorzuberathen  hatten,  wie  in  der  Bundesversammlung
  selbst,  fanden  sich  nur  wenige  Stimmen  (der  nationalräthlichen
  Commission),  welche  eine  Einführung  der  Volksabstimmung
  über  eidgenössische  Gesetze  für  zweckmässig  hielten.
Die  Abstimmung  über  die  Partialrevision  der  Verfassung  (vom
14.  Januar  1866)  hatte  jedoch  ein  im  Wesentlichen  negatives
Resultat°®)  und  nun  entstand  erst  eine  eigentlich  lebhafte  Bewegung
  für  eine  vollständigere  Revision  und  für  eine  entschiedene
Vermehrung  der  sogenannten  „Volksrechte*,  sowohl  in  den  einzelnen
  Cantonen,  wie  im  Bunde  selbst  °®).

54)  In  den  östlichen  Cantonen  Graubünden  und  St.  Gallen  hatte  sich
der  Widerwille  gegen  diese  Allgewalt  noch  ganz  besonders  durch  die  favorisirende
  Haltung  der  Bundesversammlung  zu  Gunsten  des  Gotthardunternehmens
  und  gegen  ihre  (östlichen)  Alpenbahnprojecte  verschärft.  Vgl.  darüber:v.
  PLAantA  „Der  dreissigjährige  Kampf  um  eine  rhätische  Alpenbahn  1885“.

55)  Es  wurde  nur  einer  der  9  Revisionspunkte,  nämlich  die  Gleichstellung
  aller  Schweizerbürger  in  Bezug  auf  Niederlassung  und  Gesetzgebung
mit  12!/s  Ständevoten  und  170,032  gegen  149,401  Volksstimmen  angenommen,
einen  anderen  Punkt,  metrisches  Maass  und  Gewicht,  nahm  die  Volksmehrheit
  zwar  auch  an,  die  Mehrheit  der  Cantone  aber  nicht.

56)  Die  Democraten  in  den  Cantonen  gingen  nun  voran,  ähnlich  wie
nach  der  französischen  Julirevolution  zunächst  die  Restaurationsverfassungeu
der  Cantone  geändert  wurden,  um  damit  den  nöthigen  Nachdruck  zur
Aufhebung  des  Bundesvertrags  von  1815  zu  gewinnen.

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