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Weise  schliesslich  die  nunmehrigen  Artikel  89  und  90  der  jetzt
geltenden  Bundesverfassung  construirt,  welche,  ‘mit  dem  übrigen
etwas  herabgemilderten  Inhalte  des  zweiten  Projects,  am  19.  April
1874  von  14!/a  Cantonen  und  340199  gegen  198013  Volksstimmen
angenommen  wurden.  In  wieweit  bei  diesem  Resultate  eine  gewisse
Ermüdung,  beziehungsweise  ein  compromissartiges  Verhandeln
der  Parteien  über  gegenseitig  zu  machende  Conzessionen  mit  in
Rechnung  gebracht  werden  muss,  wollen  wir  hier  nicht  untersuchen
  °°%).  Wesentlich  für  die  politische  Geschichte  der  Schweiz
ist  die  zweifellose  Thatsache,  dass  eine  bedeutende  Conzession
an  die  Demokratie  schliesslich  als  unausweichlich  erschien  und
nun  zum  Theil  selbst  von  Personen  befürwortet  wurde,  die  in
einem  früheren  Stadium  der  Sache  einer  anderen  Geistesrichtung
gehuldigt  hatten.  Seit  dieser  Zeit  ist  die  Eidgenossenschaft  auf
dem  Wege  zur  reinen  Democratie  und  wird  sich,  da  eine  Rückkehr
zu  dem  repräsentativen  Systeme  nicht  wahrscheinlich  ist!)  mehr
undmehr  mit  den  Forderungen  derselben  in  Einklang  setzen  müssen.

Allgemeine  Schlussbemerkung  zudem  geschichtlichenTheil:
Die  Geschichte  des  Referendums,  namentlich  bei  den  eigentlichen  Referendumscantonen
  Graubünden  und  Wallis,  näher  ın  den  einzelnen  Jahrhunderten
  zu  verfolgen,  würde  eine  sehr  dankbare  Aufgabe  für  einen  juristiseh
gebildeten  Forscher  sein.  Sie  wird,  sobald  sie  besser  bekannt  sein  wird,
die  beste  Empfehlung  dieser  Institution  für  ein  tüchtiges,  unverdorbenes,
politisch  beanlagtes  Volk  sein.  Während  eine  genaue  Geschichte  der
repräsentativen  und  aristokratischen  Verfassungen,  welche  seit  dem  16.  und
17.  Jahrhundert  bis  in  unsere  Tage  hinein  in  dem  grössten  Theile  der  Schweiz

60%)  Die  Geschichte  dieses  Compromisses,  dessen  nächste  Folge  eine
starke  Herabdrückung  des  öffentlichen  Geistes  in  der  Eidgenossenschaft  war
und  der  ferner  allerlei  Halbheiten  und  Verzögerungen  mit  sich  führte,  die
nie  mehr  ganz  gut  zu  machen  sind,  ist  noch  nicht  geschrieben  und  es  ist
auch  noch  nicht  die  Zeit  gekommen,  in  der  sie  geschrieben  werden  kann.

61)  Es  ist  zwar  sehr  gewagt,  solche  Ansichten  mit  aller  Bestimmtheit
zu  äussern,  weil  die  politischen  Einrichtungen  der  Schweiz  von  ihren  auswärtigen
  Beziehungen  und  Öconomischen  Zuständen  stark  beeinflusst  werden
können.  Unter  normalen  Verhältnissen  jedoch  ist  eine  gänzliche  Beseitigung
des  Referendums  kaum  anzunehmen.  In  etwas  drastisch-populärer  Weise
drückte  sich  diesfalls  ein  Gegner  der  Einrichtung  dahin  aus,  es  sei  leichter
den  Stier  aus  dem  Stalle  zu  lassen,  als  ihn,  einmal  im  Besitze  der  Freiheit
wieder  in  denselben  hineinzubringen.