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senes  Uebereinkommen  eine  internationale  Telegraphenvereinigung
eingeleitet.

Auf  Anregung  Frankreichs  traten  1865  die  Vertreter  der
europäischen  Telegraphen-Verwaltungen,  mit  Ausnahme  derjenigen
Grossbritanniens,  wo  diese  Verwaltung  damals  noch  in  den
Händen  von  Privatpersonen  ruhte,  zu  einer  Conferenz  in  Paris
zusammen,  welche  durch  den  am  17.  Mai  1865  abgeschlossenen
Vertrag  den  noch  jetzt  bestehenden,  und  inzwischen  vielfach  erweiterten
  internationalen  Telegraphenverein  begründet  hat.  Dieser
Vertrag  ordnet  den  internationalen  Dienstbetrieb,  enthält  die  Bestimmungen
  über  Annahme  und  Beförderung  der  telegraphischen
Depeschen,  über  die  Höhe  und  die  Theilung  der  Gebühren,  sowie
über  die  zu  verwendenden  Apparate  und  Leitungen.  Für  die
Weiterbildung  des  Vereins  wurde  eine  periodische  Wiederkehr
von  Üonferenzen  vertragsmässig  festgestellt.  Eine  kleine  Schrift,
welche  unter  dem  Titel  „die  Telegraphie  und  das  Völkerrecht“
von  dem  Direktor  des  Reichspostamtes  FiscHEr  1876  zu  Leipzig
veröffentlicht  worden  ist,  enthält  über  die  Entwicklung  und  die
heutigen  Grundlagen  des  internationalen  Telegraphenvereins  interessante
  Mittheilungen.  Die  erste  dieser  Oonferenzen  fand  1868
zu  Wien  statt.  Damals  traten  Serbien,  Rumänien  und
Luxemburg,  sowie  England  für  seine  ostindischen  Besitzungen
  bei.  Die  Conferenz,  welche  1870  zu  Rom  tagte,
hat  sich  ein  besonderes  Verdienst  dadurch  erworben,  dass
sie  eine  Regelung  der  überaus  schwierigen  Verhältnisse  herbeiführte,
  welche  zwischen  dem  internationalen  Verein  und  den
telegraphischen  Privatgesellschaften  bestanden,  die  sich
im  Besitze  sämmtlicher  submariner  Kabel  und  eines  grossen
Theiles  der  internationalen  Telegraphie  zu  Lande  befanden.
  An  den  Sitzungen  zu  Rom  betheiligte  sich  auch  bereits
ein  Bevollmächtigter  Japans.

Einen  vorläufigen  Abschluss  haben  diese  internationalen
Bestrebungen  für  eine  telegraphische  Weltverbindung
durch  den  am  22.  Juli  1875  zu  St.  Petersburg  abgeschlossenen
Vertrag,  welcher  seit  dem  1.  Januar  1876  in  Kraft  getreten  ist,
und  durch  die  diesem  Vertrage  beigegebene  Ausführungs-Uebereinkunft
  für  den  internationalen  Verkehr  erhalten,  welche  zu