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verhältniss  von  jedem  einzelnen  Staate  nach  Art.  20  mit  jährlicher
Frist  werden.

Hinsichtlich  der  internationalen  Gebürensätze  ist,
wie  FISCHER  in  sehr  bemerkenswerther  Weise  hervorhebt,  die
internationale  Telegraphie  noch  nicht  zu  so  klaren,  einheitlichen
und  durchgreifenden  Ordnungen  gelangt,  wie  sie  in  Betreff  des
Postverkehrs  dem  internationalen  Postverein  und  seiner  Weltportoreform
  zu  verdanken  sind.  Statt  einheitlicher  Gebürensätze,
  beruhen  die  dem  Telegraphenvertrage  beigefügten
umfangreichen  Tariftabellen  auf  der  Vereinbarung  von  Staat
zu  Staat,  sie  können  daher  durch  Beschluss  der  bei  der  Beförderung
  betheiligten  Staaten  jederzeit  abgeändert  werden  und  weichen
demzufolge  in  der  mannigfachsten  Weise  voneinander  ab.  Jedoch
hat  auf  Grundlage  des  Art.  10  des  Vertrages  von  St.  Petersburg
  der  Grundsatz  allgemeine  Anerkennung  gefunden,  dass  die
Gebür  zwischen  je  zwei  Staaten,  wenigstens  in  der  Regel,  für
das  ganze  (rebiet  dieser  Staaten  eine  einheitliche  sein  solle.  Die
grössere  Vereinfachung  und  Ausgleichung  der  internationalen  Telegraphengebüren,
  die  bereits  auf  der  Üonferenz  zu  St.  Petersburg
den  Gegenstand  kräftiger,  wenn  auch  zunächst  erfolglos  gebliebener
Reformbestrebungen  gebildet  hat,  bleibt  für  die  Zukunft
eine  der  bedeutendsten  Aufgaben  des  Telegraphenvereins,
  der  aufdie  Dauer  nichtim  Stande  sein  wird,
sich  dem  glänzenden  Vorgange  der  vereinigten  Telegraphenverwaltungen
  zu  entziehen.

In  Art.  14  wird  einem  Oentralorgan  die  Aufgabe  zugewiesen,
  die  auf  die  internationale  Telegraphie  bezüglichen  Nachrichten
  jeder  Art  zu  sammeln,  zusammenzustellen  und  zu  veröffentlichen,
  sowie  Anträge,  betreffend  Abänderung  der  Tarife
oder  des  Reglements  in  die  Wege  zu  leiten,  im  Allgemeinen  alle
Fragen  zu  studiren  und  alle  Arbeiten  auszuführen,  mit  welchen
es  im  Interesse  der  internationalen  Telegraphie  betraut  werden
sollte.  —  Diese  Aufgaben  des  Centralorgans  sind  im  Reglement  er-Sänzt
  und  dahin  präcisirt  worden,  dass  es  über  den  Telegraphenverkehr
  in  den  einzelnen  Staaten  eine  allgemeine  Statistik
aufstellt,  ein  Telegraphenjournal  in  französischer  Sprache,
die  amtliche  Charte  für  die  Telegraphenverbindungen