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über  dem  obergerichtlichen  Urtheile  der  Staaten,  welches  sich
gegen  die  Gültigkeit  eines  Unionsgesetzes  oder  Unionsvertrages
oder,  sofern  es  sich  um  die  Gültigkeit  eines  Staatengesetzes
gegenüber  einem  Unionsgesetze  handelt,  für  die  Gültigkeit  einer
im  Widerspruch  mit  letzterem  stehenden  staatenrechtlichen  Rechtsnorm
  ausgesprochen  hat,  gleichviel  ob  sie  in  einem  Gesetze,
einem  Vertrage  oder  einer  Verordnung  enthalten  ist.  Hier  tritt
die  Bedeutung  des  Oberbundesgerichts  als  Wahrer  der  von  der
Zentralgewalt  ausgehenden  Rechtsnormen  in  prägnanter
Weise  hervor.  Des  Weitern  hat  das  Oberbundesgericht,  abgesehen
von  der  bereits  erwähnten  exklusiven  Kompetenz,  in  Sachen  der
Admiralitäts-  und  Seegerichtsbarkeit  zu  erkennen,  in  Sachen,  in
welchen  die  Vereinigten  Staaten  Partei  sind,  bei  Streitigkeiten
zwischen  verschiedenen  Staaten,  zwischen  einem  Staat  und  den
Bürgern  eines  andern  Staates,  zwischen  den  Bürgern  verschiedener
Staaten,  zwischen  den  Bürgern  desselben  Staates,  wenn  es  sich
um  einen  Rechtsstreit  über  Ländereien  handelt,  die  seitens  verschiedener
  Staaten  zugesprochen  werden  und  bei  Rechtsstreitigkeiten
  zwischen  einem  Staat  oder  seinen  Bürgern  einer-  und  fremden
  Staaten  oder  deren  Bürgern  anderseits.  Endlich  steht  ihm
noch  die  Entscheidung  über  die  Appellation  gegen  die  Urtheile
des  Court  of  Claims  zu!?).  Aus  dem  Gesagten  ergiebt  sich,  dass
das  Oberbundesgericht  auf  die  Auslegung  der  Verfassung  und  die
Frage  nach  der  Rechtsgültigkeit  der  Gesetze  und  Verordnungen
und  somit  auf  den  Schutz  der  verfassungsmässig  den  Bürgern
garantirten  Rechte  gegenüber  den  Handlungen  der  Exekutivgewalt
einen  sehr  weitgehenden  Einfluss  ausübt.  Mit  Einräumung  dieser
Kompetenz  zur  Entscheidung,  ob  eine  Handlung  der  Verwaltungsbehörde
  rechtsgültig  ist  oder  nicht,  hat  aber  das  Oberbundesgericht
keineswegs  eine  Ueberordnung  über  den  Organen  der  Verwaltung

12)  Der  Court  of  claims  entscheidet  über  all  claims  founded  upon  any  law
of  congress  or  upon  any  regulation  of  an  executive  department  or  upon  any
contract,  expressed  or  implied  with  the  government  of  the  United  states
and  all  claims  which  may  be  referred  to  it  by  either  house  of  congress,  all
set-offs,  counter  claims,  claims  for  domages,  whether  liquidated  or  unliquidated,
  or  other  demands  whatsoever,  on  the  part  of  the  government  of  the

United  states  against  any  person  making  claim  against  the  government  in
the  said  court.