Was  ist  und  wie  entsteht  Verfassungsrecht  in  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

Von

H.  von  Horısr.

Dieser  Aufsatz  ist  veranlasst  durch  die  in  Band  II.  Heft  1
dieser  Zeitschrift  veröffentlichte  Abhandlung  von  Dr.  Eu6En
SCHLIEF,  „Studien  über  Verfassungsgeschichte  und  Verfassungsrecht
  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika“
und  das  1880  erschienene  Buch  desselben  Verfassers  „Die  Verfassungder
  Nordamerikanischen  Union“.  Dieses  Buch
und  mein  für  MARQUARDSEN’S  Handbuch  des  Oeffentlichen  Rechts
geschriebenes  „Staatsrecht  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika“  sind  die  neuesten  deutschen  Arbeiten  über  das
Verfassungsrecht  der  grossen  transatlantischen  Republik.  Beide
beanspruchen,  Darstellungen  des  „geltenden“  Verfassungsrechts
derselben  zu  sein,  aber  nicht  nur  hinsichtlich  vieler  Einzelheiten
widersprechen  sich  ihre  Angaben  darüber,  was  Rechtens  sei,  sondern
  auch  in  Betreff  eines  grossen  Theils  der  wichtigsten,  ja
geradezu  entscheidender  Grundfragen  stehen  sie  sich  schroff  gegenüber.
  Ich  habe  ScuLier  für  einen  „nicht  verlässigen  Führer“  erklärt
  und  behauptet,  er  gebe  „zum  sehr  grossen  Theil  nicht,  wie
er  verspricht,  ‚das  geltende  Verfassungsrecht  der  Union‘,  sondern
statt  dessen,  was  seiner  Ansicht  nach  Verfassungsrecht  sein  sollte,
aber  nur  seiner  irrthümlichen  Ansicht  nach  Verfassungsrecht  ist“;
und  er  hat  jetzt  dagegen  mir  vorgeworfen,  dass  mein  „Staatsrecht“
„ganz  entschieden  weniger  kritisch“  sei  als  meine  „Verfassungsgeschichte“
  der  Vereinigten  Staaten,  was  wohl  jeder  Leser  min-